12. Oktober, 2024

Technologie

Tesla und Musk entgehen Klage wegen Selbstfahr-Technologie

Tesla und Musk entgehen Klage wegen Selbstfahr-Technologie

Tesla und sein CEO Elon Musk haben einen bedeutenden Gerichtsfall gewonnen. Eine Klage, die ihnen vorwarf, Aktionäre durch übertriebene Behauptungen über die Wirksamkeit und Sicherheit der Selbstfahr-Technologie betrogen zu haben, wurde abgewiesen. U.S. District Judge Araceli Martinez-Olguin in San Francisco entschied, dass die Aktionäre es nicht überzeugend dargelegt hatten, dass Tesla und Musk zur Rechenschaft gezogen werden sollten für angeblich irreführende Versprechungen über die Überlegenheit der Technologie gegenüber menschlichem Fahren, die sich als 'mit Sicherheitsproblemen behaftet' erwiesen habe und zur Unaufmerksamkeit verleite. Tesla-Fahrzeuge sind mit der 'Autopilot'-Software ausgestattet, die die Selbstfahr-Fähigkeiten verbessern soll, und das Unternehmen hat zudem Upgrades für eine 'Full Self Driving'-Software verkauft. Martinez-Olguin stellte fest, dass einige der umstrittenen Aussagen von Tesla und Musk nicht unbedingt falsch waren, während andere gerechtfertigt sein könnten, da sie auf zukünftige Erwartungen der Technologie abzielten. Die Beurteilung, dass Musks nahes Management des Unternehmens nicht bedeute, dass er mehr wusste, als er zugab, spielte ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung. Der Richter befand auch, dass sein Gewinn von fast 34 Milliarden Dollar aus dem Verkauf von Tesla-Aktien im Zeitraum Februar 2019 bis Februar 2023 nicht beweist, dass er auf Kosten anderer Aktionäre gehandelt hat. Die Aktionäre argumentierten, dass Musk, der reichste Mensch der Welt, rund 39,4 Milliarden Dollar aus diesen Aktienverkäufen erzielt habe, eine Summe, die etwa dem Bruttoinlandsprodukt von Vermont entspricht. Weder die Anwälte der Kläger noch Tesla selbst reagierten sofort auf Anfragen zur Stellungnahme. Der Richter wies die Klage ohne Vorbehalt ab, was bedeutet, dass die Aktionäre diese erneut einreichen können. Tesla steht weiterhin unter Ermittlungen durch das U.S. Department of Justice und die U.S. Securities and Exchange Commission sowie durch das California Department of Motor Vehicles in Bezug auf seine Aussagen zur Selbstfahr-Technologie.