22. Oktober, 2024

Politik

Streit um neues Herz-Gesetz: Hecken kritisiert Lauterbachs Vorstoß

Streit um neues Herz-Gesetz: Hecken kritisiert Lauterbachs Vorstoß

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, Josef Hecken, hat die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen scharf kritisiert. Laut Hecken mangelt es den Vorhaben an strategischer Tiefe, um die Zivilisationserkrankung nachhaltig in den Griff zu bekommen. "Mehr Medikamente und Check-ups schon für Kinder sind Aktionismus, aber keine Strategie," erklärte Hecken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Lauterbachs Entwurf für ein "Gesundes-Herz-Gesetz" sieht vor, dass sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene künftig regelmäßig Herzuntersuchungen unterziehen sollen, um Fettstoffwechsel-Störungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Auch soll die Verschreibung von Medikamenten zur Rauchentwöhnung und Senkung des Cholesterinspiegels erleichtert werden.

Hecken hingegen argumentiert, dass der Fokus auf Medikamente die falsche Priorität setze. "Statt Aufklärungskampagnen für eine gesunde Lebensweise und ausgewogene Ernährung zu fördern, sollen Arzneimittel verschrieben werden," moniert er. Cholesterinsenkende Medikamente seien keineswegs harmlos und könnten schwerwiegende Nebenwirkungen haben, wie Muskelschmerzen, Leberschäden oder Diabetes.

Bei einer solchen Herangehensweise beginne die lebenslange Medikation bereits im Teenageralter, warnt Hecken. "Die Gabe von Arzneimitteln sollte die absolute Ausnahme bleiben, wenn aus medizinischen Gründen nichts anderes geht," betont er.

Finanziert werden sollen die Leistungen laut Gesetzentwurf von den Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist dabei das oberste Entscheidungsgremium für Leistungen im Gesundheitswesen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 jährlich, so das Robert Koch-Institut. Das Gesundheitsministerium verteidigt das Gesetz mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und einem Defizit bei Prävention und Früherkennung.