27. Juli, 2024

Wirtschaft

Streifenstreit entschieden: Nike muss Verkauf einer Sporthose einstellen

Streifenstreit entschieden: Nike muss Verkauf einer Sporthose einstellen

In der Auseinandersetzung um streitige Streifenmuster hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die Seite von Adidas gestellt und eine Sporthose von Nike aus dem deutschen Markt genommen. Der Beschuldigung folgend, dass die Hose eine zu große Ähnlichkeit mit dem klassischen Drei-Streifen-Design von Adidas aufweise, fiel das Urteil zugunsten des deutschen Sportartikelherstellers aus. Die Entscheidung brachte Klarheit in den bereits seit geraumer Zeit schwelenden Designstreit zwischen den beiden Branchenriesen. Während vier weitere Hosenmodelle von Nike, die von Adidas ebenfalls bemängelt wurden, von jeglichen Markenrechtsverletzungen freigesprochen wurden, bestätigte das Gericht die Einzigartigkeit des Adidas-Seitenstreifenmusters und zeigte damit die Grenzen der Designfreiheit auf. Die Richter des Oberlandesgerichts legten dar, dass zwar nicht jedes Muster mit Streifen auf Sporthosen eine Verwechslungsgefahr begründet, die beanstandete Hose jedoch zu nah am Original sei. Das nun rechtskräftige Urteil trägt dazu bei, die Position etablierter Markenzeichen im Wettbewerbsrecht zu stärken und gibt zugleich den Wettbewerbern eine klare Leitlinie, an welcher sie sich bei der Gestaltung ihrer Produkte orientieren können. Markenrechtsverhandlungen wie diese sind prägend für die dynamische Landschaft in der Sportbekleidungsindustrie und werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung und Macht von Design im Wettbewerb. Ein Balanceakt, der auch in Zukunft sicherlich für reichlich Diskussionsstoff sorgen wird.