22. Oktober, 2024

Politik

SPD-Führung blockiert geplantes Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025

SPD-Führung blockiert geplantes Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025

Die Spitze der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hat das von linken Parteifreunden initiierte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig erklärt. Eine parteiinterne Prüfung ergab, dass ein Begehren, welches die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion verpflichtet, nur unter bestimmten Bedingungen einem Haushaltsgesetz zuzustimmen, rechtlich nicht umsetzbar sei. Das Haushaltsrecht und die Gesetzgebungskompetenz liege ausschließlich beim Deutschen Bundestag und den frei gewählten Abgeordneten, womit eine Beeinflussung durch ein Mitgliederbegehren ausgeschlossen sei.

Das „Forum DL21”, eine linke Parteigruppierung, hatte Mitte Juni beim SPD-Parteivorstand ein solches Begehren eingereicht. Es zielt darauf ab, in den laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit zu verhindern. Die Gruppe argumentiert in ihrem Papier, dass die Ressorts dieser Ministerien im Vergleich zum Vorjahreshaushalt keinesfalls gekürzt werden dürfen und stattdessen gesteigerte Investitionen in bezahlbares Wohnen, nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen sowie ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen erforderlich seien.

Das zugrundeliegende Papier trägt den Titel „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!” und warnt vor einem „Sparhaushalt“, der eine „Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht” darstellen würde. Zum Abschluss wird ein dringlicher Appell an die SPD-Bundestagsfraktion gerichtet, dem Bundeshaushalt nur unter den geforderten Bedingungen zuzustimmen.