27. Juli, 2024

Politik

Schutz der Wahrheitssprecher: Bundes-Meldestelle verzeichnet regen Zulauf

Schutz der Wahrheitssprecher: Bundes-Meldestelle verzeichnet regen Zulauf

Der Mut, Missstände anzuprangern, zeigt sich in Zahlen: Seit der Eröffnung einer zentralen Meldestelle für Whistleblower verzeichnet das Bundesamt für Justiz durchschnittlich 90 Hinweise monatlich. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums unterstrich, dass innerhalb von zehn Monaten 902 Meldungen über vermutete Unregelmäßigkeiten eingereicht wurden. Die Behörde betonte jedoch, leichte Anpassungen bei der Statistik seien möglich, hängen sie doch von der finalen Entscheidung der Hinweisgebenden ab, die in manchen Fällen zunächst eine Beratung suchen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 2. Juli des Vorjahres in Kraft trat, rückt die Sicherheit der Whistleblower in den Mittelpunkt. Ihnen wird Schutz vor Entlassung und Schikane versprochen, während zeitgleich das Licht auf Dubioses in Behörden und Betrieben geworfen wird. Das Gesetz fordert die Einrichtung von Anlaufstellen für die Meldung von Betrug, Korruption und Umwelt- oder Tierschutzvergehen, was mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie Hand in Hand geht.

Nicht jedes Unternehmen ist jedoch gleichermaßen in der Pflicht: Während größere Einheiten mit 250 und mehr Angestellten sofort konform gehen mussten, erhielten mittlere Betriebe mit einer Belegschaft zwischen 50 und 249 eine Schonfrist bis Mitte Dezember. Ein Verstoß gegen die Vorgaben kann teuer werden, denn Bußgelder reichen bis zu 50.000 Euro.

Die Meldestelle des Bundes bleibt neutral: Whistleblower dürfen wählen, ob sie Missstände lieber intern oder über die externe Stelle offenlegen. Eine Online-Warnung der Meldestelle gilt der Vermeidung ungerechtfertigter Beschuldigungen.