27. Juli, 2024

Politik

Rechtliche Klärung: BGH untersucht Wirksamkeit von Corona-bedingten Eigentümerversammlungen

Rechtliche Klärung: BGH untersucht Wirksamkeit von Corona-bedingten Eigentümerversammlungen

In einem Prozess, den der Bundesgerichtshof derzeit führt, steht die Gültigkeit von Eigentümerversammlungen, die während der Corona-Pandemie rein schriftlich abgehalten wurden, auf dem Prüfstand. Die Rechtsprechung zeigte sich bisher uneinig: Einige Gerichte halten solche Beschlüsse für nichtig, andere sehen sie lediglich als anfechtbar an. Dieses juristische Dilemma kommentierte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner im Kontext der Pandemie als "rechtliche Zwickmühle" für die Verwalter, die den gesetzlichen Vorgaben nachkommen mussten, jedoch durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt waren. Der BGH wird voraussichtlich am 8. März ein Urteil fällen.

Anstoß des Verfahrens gab die Klage einer Eigentümergemeinschaft in Südhessen. Nach Einladung der Verwalterin zu einer schriftlichen Abstimmung nahmen lediglich fünf der vierundzwanzig Eigentümer teil, die Kläger hingegen erteilten keine Vollmacht. Infolgedessen wurde die Versammlung mit der Verwalterin als einziger Anwesenden durchgeführt und die Beschlüsse schriftlich übermittelt. Der Fall gilt als exemplarisch für viele ähnliche Fälle während der restriktiven Corona-Maßnahmen.

Angesichts der komplexen Rechtslage und der unterschiedlichen Auslegungen wird die Entscheidung des BGH mit Spannung erwartet, da sie Präzedenzcharakter für die Bewertung von während der Pandemie abgehaltenen Eigentümerversammlungen haben könnte.