Von der Übernahme zur Kontroverse
Drei Schlachthöfe in Süddeutschland – eigentlich eine Routineübernahme, doch in der deutschen Fleischbranche hat sie ein Beben ausgelöst. Im Herbst 2023 erhielt die Premium Food Group (PFG), ehemals bekannt als Tönnies, den Zuschlag für das deutsche Rindfleischgeschäft der niederländischen Vion Food Group.
Das Paket: Schlachthöfe in Buchloe, Waldkraiburg und Crailsheim, ein Zerlegebetrieb sowie zwei Häutestandorte. Doch im Juni 2024 stoppte das Bundeskartellamt die Transaktion. Die Begründung: eine unzulässige Marktverengung.

Kartellamt gegen Tönnies – ein alter Konflikt
Kartellamtspräsident Andreas Mundt stellte klar: Eine Übernahme durch PFG hätte zu einer marktbeherrschenden Stellung geführt – nicht nur im Schweine-, sondern nun auch im Rindfleischsegment.
Gerade in Süddeutschland fürchtet die Behörde einen massiven Verlust an Wettbewerb, was am Ende vor allem Landwirte und kleinere Marktteilnehmer zu spüren bekämen.
Der Befund: Schon heute ist Tönnies mit rund 16 Millionen geschlachteten Schweinen im Jahr unangefochtener Marktführer. Im Rinderbereich würde der Konzern durch die Vion-Standorte auf einen Schlag zur Nummer eins aufsteigen.
Tönnies kontert: „Unsinnige Argumentation“
Clemens Tönnies will das Verbot nicht akzeptieren. Der Unternehmer hält die Entscheidung für fehlerhaft – sowohl methodisch als auch sachlich. Man habe bei der Marktanalyse kleinere Schlachtbetriebe unberücksichtigt gelassen, kritisiert er.
Allein in Bayern gebe es noch über 1.600 genehmigte Schlachtstätten – auch wenn viele davon nur geringe Mengen verarbeiten. Zudem seien die Märkte für Rind- und Schweinefleisch voneinander unabhängig.
Eine Marktmacht bei Schweinen bedeute keine Dominanz bei Rindern, so Tönnies:„Das ist wie zu sagen: Mercedes darf bei Pkw wachsen, aber bei Lkw nicht.“
Westfleisch wittert seine Chance
Doch noch bevor ein Gericht über die Beschwerde der PFG entscheidet, positioniert sich ein anderer Akteur: Westfleisch. Die Genossenschaft aus Münster ist mit 6,9 Millionen geschlachteten Schweinen und 358.000 Rindern im Jahr 2024 bereits die Nummer zwei am Markt – hinter Tönnies, aber vor der PFG im Rinderbereich.

Vorstandschef Wilhelm Uffelmann sieht jetzt die Stunde für einen Einstieg gekommen. Er hat ein offizielles Angebot an Vion abgegeben – mit der Option, einzelne Teile oder das gesamte Paket zu übernehmen.
Brief an Ministerin Reiche
Die Gemengelage wird politisch. Westfleisch will verhindern, dass Tönnies den Deal doch noch per Ministererlaubnis durchsetzt. In einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) warnt Uffelmann vor der Bildung eines Duopols und plädiert für Westfleisch als wettbewerbsfreundlichere Lösung.
Anders als PFG habe Westfleisch bislang keinen Fußabdruck in Süddeutschland – es gebe keine geografischen Überschneidungen bei der Erfassung von Schlachtvieh. Eine Übernahme durch Westfleisch sei deshalb kartellrechtlich unbedenklich, so die Einschätzung der Kanzlei CMS, die das Unternehmen juristisch begleitet.
Tönnies nennt Brief „unanständig“
Für Clemens Tönnies ist das Verhalten der Konkurrenz ein Affront. „Irgendwo gehört ein bisschen Ehre auch noch dazu“, sagte er öffentlich. Dass Westfleisch als Nummer zwei die Nummer eins übernehmen will, während die Nummer drei (PFG) geblockt werde, hält er für ein doppeltes Maß.
Zudem sei der Kaufvertrag zwischen PFG und Vion rechtsgültig und bindend – bis zum Abschluss des laufenden Gerichtsverfahrens.
Landwirte und Politik mischen sich ein
Die Zukunft der süddeutschen Schlachtinfrastruktur bewegt auch die Landwirtschaft. Bei Versammlungen in Ilshofen und Herrsching kamen hunderte Landwirte, Politiker und Handelsvertreter zusammen.
In Bayern und Baden-Württemberg herrscht Sorge, dass der Rückzug von Vion zu einem Versorgungsengpass führen könnte – oder zu einem Preisverfall durch fehlenden Wettbewerb.
Vion bleibt gelassen – noch
Vion selbst will sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Vorstandschefin Tjarda Klimp betont, dass die Standorte profitabel seien und allen Standards genügten. Man wolle den Verkaufsprozess mit „Geduld, Sorgfalt und den notwendigen Ressourcen“ weiterführen. Der Kaufvertrag mit PFG bleibe bestehen – solange kein Gerichtsurteil ihn aufhebt.
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