27. Juli, 2024

Politik

Optimismus Trotz Gegenwind: Lauterbach erwartet Legalisierung von Cannabis durch Bundesrat

Optimismus Trotz Gegenwind: Lauterbach erwartet Legalisierung von Cannabis durch Bundesrat

Im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat zeigte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zuversichtlich über die Annahme des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis. Trotz eines intensiven Ringens um Zustimmung und der Kritik einiger Bundesländer, erwartet Lauterbach, dass der Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung des Besitzes und Anbaus kleinerer Cannabismengen letztlich erfolgreich sein wird. In einem Fernsehinterview am Morgen brachte der Minister seine positive Prognose zum Ausdruck, räumte jedoch ein, dass es sich um einen steinigen Weg gehandelt habe.

Die Zustimmung des Freistaates Sachsen, dessen Ministerpräsident Michael Kretschmer eine ablehnende Haltung einnimmt, ist jedoch nach wie vor unklar. Eine Hoffnung für Lauterbach: Sachsen könnte sich bei der heutigen Abstimmung enthalten. Er verwies darauf, dass die Anregungen der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping, die auf die Verbesserung des Jugendschutzes abzielen, Eingang in die zu verabschiedende Protokollerklärung gefunden haben.

Die so genannte "Ampel-Koalition" strebt mit den geplanten Gesetzesänderungen eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ab dem 1. April an. Die Regelung wird heute im Bundesrat diskutiert und könnte, sofern kein Konsens gefunden wird, zu weiteren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss führen, wodurch das Gesetz verzögert werden könnte.

Lauterbach verteidigte das Gesetzesvorhaben gegenüber erhobener Kritik, es sei nicht ausreichend reflektiert. Besonders kontrovers wird die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung diskutiert, die eine Aufhebung bereits ausgesprochener Haft- und Geldstrafen bei Inkrafttreten der Neuregelung vorsieht. Die Länder befürchten, dass dies zu einer Überlastung der Justiz führen könnte. Der Gesundheitsminister betonte, dass die Amnestieregel erhalten bleibt, jedoch eine umsichtige Implementierung vorgesehen sei, die den Gerichten Zeit zur Bearbeitung einräumt und keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.