In einem unlängst gefassten Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Einzelhandelskonzern Lidl als unbegründet abgewiesen. Dieses Urteil war im Vorfeld vielfach antizipiert worden und bietet auf den ersten Blick wenig Überraschung. Bemerkenswert ist jedoch die Entscheidung des Gerichts, die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof zuzulassen. Diese Option könnte der aktuellen Diskussion um den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Datennutzungsrichtlinien im Einzelhandel neue Impulse verleihen.
Gegenstand der Anklage war die weitverbreitete Kritik von Verbraucherschützern, die monieren, dass Nutzer der "Lidl Plus"-App durch die Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten indirekte Kosten für die App-Nutzung tragen. Die App selbst wird gemäß den Teilnahmebedingungen als kostenlos beworben. Die Kläger argumentierten jedoch, dass der Austausch von Daten eine Form der Währung darstelle und forderten daher, diesen "Preis" klar zu erläutern.
Das Oberlandesgericht Stuttgart zeigte sich in seiner Entscheidung unbeeindruckt von dieser Argumentation. Das Gericht stellte fest, dass die gegenwärtig gültigen gesetzlichen Bestimmungen auf sowohl nationaler als auch europäischer Ebene einen Preis ausschließlich in Form eines monetären Betrags definieren. Aus diesem Grund stehe die Vermarktung der App als "kostenlos" nicht im Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Regelungen. Diese Feststellung entsprach auch der Kommunikationslinie des Gerichts.
Ungeachtet dieses Urteils hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits signalisiert, die Angelegenheit vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. Ramona Popp, Vorständin des Verbandes, stellte klar, dass das Prinzip des Handels mit persönlichen Daten als gültige Gegenleistung erkannt werden sollte. Die Ankündigung, eine höchstrichterliche Klärung anzustreben, könnte weitreichende Auswirkungen auf die langfristige Verbraucherpolitik und die Handhabe digitaler Geschäftsmodelle haben.
Derzeit profitieren die Nutzer der Lidl Plus-App, denen Lidl zufolge weltweit über 100 Millionen Menschen angehören, von der anhaltenden Handhabung durch den Discounter. Sollte der Fall letztlich vor den Bundesgerichtshof gelangen, könnten die Ergebnisse maßgeblich die künftige Regulierung digitaler Dienste prägen und die Art und Weise, wie Unternehmen Daten als wirtschaftliches Gut einsetzen, neu definieren.