30. Mai, 2025

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Oberlandesgericht Hamm lehnt peruanische Klimaansprüche gegen RWE ab

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem viel beachteten Fall die zivilrechtliche Klage eines peruanischen Landwirts und Bergführers, Saúl Luciano Lliuya, gegen den deutschen Energiekonzern RWE endgültig abgewiesen. Der Kläger hatte von RWE gefordert, sich finanziell an den Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer potenziellen Flutwelle aus dem Gletschersee Palcacocha zu beteiligen, da er den Energiekonzern mitverantwortlich für die Klimafolgen in seiner Heimat sieht.

Das Gericht entschied jedoch, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Forderung besteht und ließ zudem keine Revision zu. Damit ist der Rechtsweg an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe für diesen Fall versperrt, was einen weiteren juristischen Vorstoß von Saúl Luciano Lliuya gegen die Entscheidung verhindert. Dieser Umstand wird zusätzlich dadurch unterstützt, dass der Streitwert als zu niedrig eingestuft wurde, um eine Beschwerde gegen die Entscheidung zu ermöglichen.

Vorsitzender Richter Rolf Meyer legte dar, dass das Urteil auf der Grundlage ausführlicher und fundierter Gutachten von Sachverständigen gefällt wurde. Die Gutachten legten dar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Flutkatastrophe aus dem Gletschersee Palcacocha innerhalb der nächsten 30 Jahre, ausgelöst durch einen Gletscherkollaps oder Felssturz, als äußerst gering zu betrachten sei. Vor diesem Hintergrund sah das Gericht keine Notwendigkeit, RWE finanziell in die Verantwortung zu nehmen.

Diese Entscheidung steht im Kontext der internationalen Debatte über die Verantwortung von Großkonzernen für die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere in den Ländern, die am stärksten davon betroffen sind. Der Fall von Saúl Luciano Lliuya war einer der ersten, bei dem der Versuch unternommen wurde, einen Konzern seiner Verantwortung für globale Klimafolgen juristisch nachgehen zu lassen. Das Urteil dürfte nicht nur für zukünftige Klagen in Bezug auf klimabedingte Schäden von Bedeutung sein, sondern auch bei der Formulierung zukünftiger rechtlicher Regelungen auf diesem Gebiet.