27. Juli, 2024

Politik

Neugestaltung des Vergaberechts als Beschleunigungsmotor

Neugestaltung des Vergaberechts als Beschleunigungsmotor

Das Bundeswirtschaftsministerium, unter Führung von Minister Robert Habeck, rückt die Überarbeitung des Vergaberechts ins Zentrum aktueller Reformbemühungen. Mit einem angepeilten Fristende bis Ende März dieses Jahres strebt das Ministerium eine umfassende Neugestaltung an, die primär die Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Ausschreibungen zum Ziel hat. Kernpunkte der Reform schließen die Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben ohne Ausschreibungsverfahren sowie verbesserte Teilnahmemöglichkeiten für Start-ups und gemeinwohlorientierte Akteure ein.

Als strategisches Instrument hat das Ministerium den "Praxischeck" ins Leben gerufen, ein Tool zur Identifizierung und Überwindung bürokratischer Hürden in konkreten Investitionskontexten. Zukünftige Einsatzgebiete dessen könnten Regelwerke rund um nachhaltige Berichtspflichten oder handwerkliche Vorschriften sein.

Die Forderung nach zügigem Handeln ging jüngst insbesondere von Bundesjustizminister Marco Buschmann aus, der in seinem Zuständigkeitsbereich eine führende Rolle beim Bürokratieabbau übernimmt. Buschmann hatte in einem Schreiben an Habeck auf konkrete Fortschritte und Zeitpläne hinsichtlich der bereits im November skizzierten Vergaberechtsanpassungen gedrängt. Das Wirtschaftsministerium betonte daraufhin seine Initiativen zur regelmäßigen Überprüfung von Informationsvorgaben und sprach Empfehlungen zur Regierungsweiten Ausdehnung dieser Methode aus. Bisher wurden Maßnahmen zur Vereinfachung von etwa 75 Informationspflichten identifiziert, weitere 50 sind in der Prüfphase.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, verweist auf die Notwendigkeit zusätzlicher Entlastungen für mittelständische Unternehmen nach Jahren diverser Krisen und versichert, dass der Abbau überflüssiger Bürokratie mit Vehemenz vorangetrieben wird. Das Ministerium prüft weiterhin Möglichkeiten zur Vereinfachung bestehender Regeln für die Benennung betrieblicher Beauftragter, insbesondere in kleineren Unternehmen.