Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat kürzlich eine zukunftsorientierte Entscheidung getroffen, um die Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks grundlegend zu reformieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche zu stärken und die Ausbaukosten signifikant zu senken. Kernstück der Initiative ist eine umfassende Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes, die bis zum Jahr 2026 umgesetzt werden soll, um eine solide rechtliche Grundlage für eine stabile und erfolgreiche Entwicklung ab dem Jahr 2027 zu schaffen.
Diese Reform ist von entscheidender Bedeutung, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele erheblich zu steigern. Dennoch steht die Offshore-Windbranche vor erheblichen Herausforderungen. Ein deutlicher Beleg hierfür war das Scheitern einer aktuellen Ausschreibungsrunde in der Nordsee im August, bei der trotz hoher Erwartungen kein einziges Gebot für die beiden ausgeschriebenen Windkraftflächen einging. Branchenverbände führten dieses enttäuschende Ergebnis auf die erheblichen Risiken zurück, denen sich Unternehmen in diesem Sektor ausgesetzt sehen.
Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, plant das Ministerium, die Ausschreibungsverfahren ab 2026 mit risikominimierenden Maßnahmen zu versehen und die Anzahl der angebotenen Flächen strategisch zu reduzieren. Dabei sollen in der genannten Ausschreibungsrunde ausschließlich die Flächen N-10.1 und N-10.2 angeboten werden, während andere Areale auf folgende Jahre verteilt werden. Die hierfür erforderlichen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie bereits beschlossen worden, um die Implementierung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie sicherzustellen.
Diese Reformschritte sollen nicht nur zu einer Senkung der Kapital- und Stromerzeugungskosten führen, sondern auch den Weg für ein nachhaltiges Wachstum der Offshore-Windenergie ebnen. Darüber hinaus haben Branchenverbände angeregt, die Ausschreibungen in das vierte Quartal 2026 zu verschieben und das Auktionsdesign weiter zu modifizieren, um die Attraktivität für Investoren zu erhöhen und die angestrebten Klimaschutzziele effizienter zu erreichen.