27. Juli, 2024

Politik

Neuerungen beim Cannabis-Konsum: Bundestag debattiert über verkehrsrechtliche Verschärfungen

Neuerungen beim Cannabis-Konsum: Bundestag debattiert über verkehrsrechtliche Verschärfungen

Knapp sechs Wochen nach der partiellen Legalisierung von Cannabis für Volljährige zeichnen sich im politischen Berlin präzisierende Gesetzesänderungen ab. Im Visier stehen insbesondere der Straßenverkehr und der Anbau der psychoaktiven Pflanze. So strebt die Bundesregierung einen THC-Grenzwert für Autofahrer an, analog zur Promillegrenze bei Alkoholkonsum. Neu ist zudem ein geplantes Alkoholverbot für Personen, die Cannabis konsumiert haben. Speziell für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren wird ein absolutes Verbot avisiert. Diese Neuerungen sollen Bestandteil der nächtlichen Bundestagsberatungen sein.

Die Justierung der THC-Grenzwerte zielt auf eine moderate Erlaubnis: Mit dem neuen Wert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut riskiert man Bußgelder zwischen 500 und 3000 Euro sowie temporäre Fahrverbote. Experten bewerten die Änderungen positiv, mahnen jedoch zur konsequenten Umsetzung.

Zudem soll der Anbau von Cannabis in Vereinen, der ab Juli gestattet wird, stärker reguliert werden, um die Entstehung von Großplantagen zu vermeiden. Neben dem verkehrsrechtlichen Schwerpunkt finden also auch Änderungen im Bereich Anbau und Konsumkontrolle statt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird mit der Aufgabe betraut, Suchtberater weiterzubilden und das Gesetz selbst soll ausgiebiger evaluiert werden.

Im Endeffekt stehen diese Maßnahmen in der Tradition des Ringens um einen ausgewogenen Umgang mit Cannabis, einer Substanz, deren gesellschaftliche Akzeptanz zunimmt, die aber weiterhin kontrovers diskutiert wird.