27. Juli, 2024

Politik

Neue Freiwilligkeit: Bundeswehr hebt Corona-Impfpflicht auf

Neue Freiwilligkeit: Bundeswehr hebt Corona-Impfpflicht auf

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nun nicht mehr verpflichtet, eine Corona-Impfung nachzuweisen. Nach einer gründlichen Prüfung durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr, unterstützt von einem Votum des Wehrmedizinischen Beirates der vergangenen Woche, wurde die Duldungspflicht zugunsten eines freiwilligen Impfangebotes abgeschafft, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Die Nachricht wurde erstmals auf dem Portal t-online bekanntgegeben.

Bislang müssen sich Bundeswehrangehörige gegen mehrere Krankheiten impfen lassen, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Zu diesen Krankheiten zählen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung als verpflichtend in die Zentrale Dienstvorschrift 'Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen' integriert. Seither galt für diese Impfung eine sogenannte Duldungspflicht, deren Missachtung ohne medizinische oder rechtliche Begründung Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen konnte.

Parallel zu dieser Entscheidung verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr angefochten und betrachtet ihre Fortführung unter den aktuellen Bedingungen als rechtswidrig. Vor knapp zwei Jahren hatte das Gericht in einer Grundsatzentscheidung die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig bewertet, jedoch das Verteidigungsministerium angewiesen, die Notwendigkeit der Impfung angesichts sich verändernder Umstände regelmäßig zu überprüfen.