27. Juli, 2024

Wirtschaft

Neue Anforderungen und moderate Entwicklung: Berliner Mietspiegel präsentiert differenzierte Resultate

Neue Anforderungen und moderate Entwicklung: Berliner Mietspiegel präsentiert differenzierte Resultate

Der kürzlich vorgestellte Berliner Mietspiegel zeigt eine moderate Entwicklung der Mietpreise, jedoch mit deutlichen Unterschieden abhängig von Baujahr, Lage und Ausstattung. Der Median für die ortsübliche Vergleichsmiete liegt zum Stichtag 1. September 2023 bei 7,21 Euro pro Quadratmeter netto kalt. Diese Zahl stellt eine Erhöhung von 0,7 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2023 dar, ist jedoch nur bedingt vergleichbar aufgrund neuer Anforderungen durch die seit 2022 geltende Mietspiegelverordnung des Bundes.

Die Verordnung sieht strenge Kriterien für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels vor, weshalb Vermieter und Mieter verpflichtet sind, Auskünfte zu geben. Eine neue Tabellenstruktur und Baujahresunterteilung kennzeichnen den aktuellen Mietspiegel, der als Orientierung für ortsübliche Vergleichsmieten dient.

Eine wesentliche Neuerung ist die umfangreiche Datenerhebung für mehr als 16.000 Wohnungen über mehrere Monate hinweg. Die Differenzierung der Mietpreise erfolgt nach Wohnlagen (einfach, mittel, gut), Baujahr und Ausstattung der Wohnungen. Dies ermöglicht Unterschiedliche Mietspannen für verschiedene Wohnungstypen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt Mieterhöhungen Grenzen und bietet Vermietern gleichzeitig Spielraum für Erhöhungen, solange diese innerhalb des Mietspiegels bleiben. In Berlin dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen, sofern sie unter der Grenze des Mietspiegels liegen.

Der Berliner Mieterverein sieht sowohl positive als auch negative Aspekte in der neuen Ausgabe. Ein umfassender Anstieg der Vergleichsmieten blieb aus, jedoch gibt es durch den starken Anstieg der Oberwerte in bestimmten Baualtersklassen erhebliche Spielräume für Mieterhöhungen. Beispielsweise stiegen die Oberwerte der Baualtersklasse 1919 bis 1949 in einfacher Wohnlage um 10 bis 18 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2023.

Im Gegensatz dazu gingen die Werte bei neueren Wohnungen in vergleichbarer Lage je nach Fläche deutlich zurück. Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass der oft genannte unaufhaltsame Anstieg der Mieten nicht existiert und forderte, aktivistische Änderungen des Mietrechts zu unterlassen.