27. Juli, 2024

Politik

Mobilfunk-Minderungsrecht wartet auf Durchbruch – Bundesnetzagentur plant Messinstrument für 2024

Mobilfunk-Minderungsrecht wartet auf Durchbruch – Bundesnetzagentur plant Messinstrument für 2024

Ein Anspruch auf Minderleistung bei unbefriedigender Mobilfunkqualität ist zwar bereits seit Ende 2021 gesetzlich verankert, doch Verbraucher müssen sich weiterhin gedulden, bis sie dieses Recht auch tatsächlich geltend machen können. Die für das Messinstrument zuständige Bundesnetzagentur hat nun auf eine dpa-Anfrage hin eine Einführung des benötigten Internet-Messinstruments, mit dem die Qualität des Handynetzes nachweisbar gemacht werden soll, für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.

Seitens der Verbraucherschützer ist die Frustration groß, Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW spricht von einem leeren Versprechen, solange das Messtool nicht implementiert ist. Genau dieses Tool ist laut dem 2021 novellierten Telekommunikationsgesetz notwendig, um das Recht auf vorzeitige Vertragskündigung oder Preisnachlässe bei signifikanten Leistungsabweichungen einzufordern. In Produktinformationsblättern müssen Dienstanbieter ihre geschätzten maximalen Übertragungsraten ausweisen.

Für Festnetzanschlüsse bietet die Netzagentur bereits eine Option für Verbraucher, die Leistung über breitbandmessung.de zu testen, allerdings mit geringer Nutzung und höherem Aufwand. Ist das Mobilfunknetz betroffen, warten Betroffene noch immer auf eine Möglichkeit, schlechte Verbindungen zu beweisen und so eventuell Verträge mit schlechter Leistung vorzeitig zu beenden.

Das überarbeitete Telekommunikationsgesetz und das Eckpunktepapier der Netzagentur von Sommer 2022 legen fest, dass künftig für ein Minderungsrecht 30 Messungen über fünf Tage erforderlich sind. Abhängig von der Region müssen Mindestanteile der maximal geschätzten Bandbreite erreicht werden: 25 Prozent in der Stadt, 15 Prozent in halbstädtischen und 10 Prozent in ländlichen Gebieten.

Die Branche ist wenig begeistert von den neuen Regeln, so gibt Frederic Ufer vom Internet-Branchenverband VATM zu bedenken, dass Mobilfunkanbieter nur bedingt Einfluss auf die Qualität der Kundennetze hätten. Dennoch zeigen sich die Unternehmen bereit, an einer praxistauglichen Lösung mitzuarbeiten.

Politische Stimmen wie die des FDP-Bundestagsabgeordneten Maximilian Funke-Kaiser und seines SPD-Kollegen Johannes Schätzl betonen die Bedeutung des Minderungsrechts für Verbraucher, erkennen allerdings auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung an. Ein angemessenes Messverfahren bedarf einer sorgfältigen Entwicklung, die alle Aspekte berücksichtigen sollte.