27. Juli, 2024

Wirtschaft

Mehrwertsteuersenkung bei Gas vor Verlängerung: Hoffnung für Verbraucher

Mehrwertsteuersenkung bei Gas vor Verlängerung: Hoffnung für Verbraucher

Verbraucher dürfen auf eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gas hoffen, welche Bezug nehmend auf aktuelle parteiübergreifende Diskussionen vermutlich bis Ende März Bestand haben wird. Dies signalisierte das Sozialdemokratische Spektrum im Kontext der laufenden Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag. Die Energiewirtschaft appelliert an die Politik, die Steuererleichterung über den Februar hinaus aufrechtzuerhalten. Kerstin Andreae, die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte die Bedeutsamkeit einer solchen Erleichterung für Privathaushalte bis zum Ausklang der Heizperiode.

Die Steuersenkung, welche den Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent absenkte, war als direkte Reaktion auf die ansteigenden Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine von der Bundesregierung eingeführt worden. Die Maßnahme sollte laut aktueller Gesetzeslage Ende März enden. Entgegen dieser Regelung sieht ein neuer Gesetzesansatz, das sogenannte Wachstumschancengesetz, vor, die Vergünstigung bereits mit dem Februar auslaufen zu lassen – eine Folge der sich normalisierenden Energiepreise.

Allerdings stößt das Wachstumschancengesetz, das Firmen steuerliche Entlastungen von sieben Milliarden Euro jährlich verspricht, auf Widerstand, da es zu financiellen Ausfällen bei den Bundesländern führen könnte. Der Blockade durch den Bundesrat folgte daher eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss, der am 21. Februar tagt, während die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats erst für den 22. März geplant ist, mit einer Möglichkeit für eine Sondersitzung dazwischen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ist der Auffassung, dass eine zeitnahe Gesetzesänderung zum momentanen Zeitpunkt nicht durchführbar ist, was implizit die Verlängerung der Steuersenkung befürwortet. Für Unternehmen hingegen sei Planungssicherheit essentiell, so Andreae. Sie plädiert dafür, dass jeder vorzeitige Beschluss verworfen und die Mehrwertsteuersenkung erwartungsgemäß im März ausläuft. Die alternative kurzfristige Rückumstellung sei sowohl technisch als auch prozessual eine Herausforderung und würde bei Kunden auf Unverständnis stoßen.

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), hebt die durch die Unsicherheit entstandene Unruhe hervor und warnt vor den Schwierigkeiten und Kosten, die eine kurzfristige Gesetzesumsetzung mit sich brächte. Laut Berechnungen des Vergleichsportals Verivox könnte eine Familie bei einer verspäteten Mehrwertsteueranhebung kurzzeitig um 20 Euro entlastet werden, doch im Jahresvergleich würden die Kosten mit dem höheren Steuersatz merklich steigen.

Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox, rät Verbrauchern, ihre Verträge sorgfältig zu prüfen und nach günstigen Tarifen Ausschau zu halten, da ein Übergang keine gesetzliche Sonderkündigung rechtfertigt.