Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden Deregulierung im Bereich der Gentechnik für Lebensmittel unternommen. Eine deutliche Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat im Ausschuss der Ständigen Vertreter ihre Unterstützung für die Lockerung der gegenwärtigen Kennzeichnungspflichten signalisiert. Deutschland, in Gemeinschaft mit acht weiteren Ländern, enthielt sich der Stimme während der Abstimmung. Trotz dieser Enthaltungen war die Unterstützung der verbleibenden Staaten hinreichend, um diesen Vorstoß erfolgreich voranzutreiben.
Die derzeitige dänische EU-Ratspräsidentschaft bewertet dieses Ergebnis als einen wesentlichen Fortschritt für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors. Die angestrebten Reformen versprechen nicht nur administrative Vereinfachungen für die Hersteller in der Branche, sondern könnten auch erhebliche Konsequenzen für den Handel innerhalb der EU sowie auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Durch den Wegfall umfangreicher Kennzeichnungsvorgaben erwarten Fachleute eine Stärkung der marktwirtschaftlichen Dynamik und eine Beschleunigung des Innovationsprozesses in der europäischen Lebensmittelindustrie.
Bevor die neuen Regelungen rechtlich in Kraft treten können, sind noch weitere formelle Zustimmungen des Europäischen Parlaments und der einzelnen Mitgliedsstaaten erforderlich. Aufgrund eines bereits informell erreichten Konsenses zwischen den beteiligten institutionellen Akteuren gilt es jedoch als wahrscheinlich, dass diese Genehmigungen lediglich prozeduraler Natur sein werden. Die Umsetzung der Reformen könnte daher zeitnah erfolgen. Beobachter der europäischen Politiklandschaft erwarten, dass die neuen Richtlinien mittelfristig das Potenzial haben, den europäischen Markt für gentechnisch veränderte Lebensmittel erheblich zu transformieren.