23. Oktober, 2024

Politik

Lindner stärkt Sparkurs im Haushaltsstreit: Neue EU-Schuldenregeln untermauern deutsche Finanzpolitik

Lindner stärkt Sparkurs im Haushaltsstreit: Neue EU-Schuldenregeln untermauern deutsche Finanzpolitik

Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht sich angesichts der neuen EU-Schuldenregeln in seinem Sparkurs bestätigt. In einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" betonte der FDP-Chef, dass das für Deutschland projizierte Ausgabenwachstum über die kommenden vier Jahre bereits leicht über den Empfehlungen der EU-Kommission liege. Brüssel rät daher Deutschland, diesen Anstieg zu verringern und bestätigt damit die Grundannahme der laufenden Haushaltsverhandlungen im Bund: Es gibt keine zusätzlichen finanzpolitischen Spielräume.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass Deutschland gemäß den Vorgaben der EU-Kommission in den nächsten Jahren weniger ausgeben muss als bislang geplant, um die europäischen Schuldenregeln einzuhalten. Diese Regeln wurden kürzlich von den EU-Staaten reformiert. In der Ampel-Regierung werden derzeit intensive Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2025 geführt, um milliardenschwere Finanzierungslücken zu schließen. Während die FDP auf der Einhaltung der Schuldenbremse beharrt, drängt die SPD darauf, eine Aussetzung derselben in Betracht zu ziehen. Auch der Industrieverband BDI hat zuletzt milliardenschwere, kreditfinanzierte Sondervermögen für Investitionen gefordert.

Lindner argumentiert, dass massive Ausgabensteigerungen durch Sondervermögen oder durch Änderungen der Schuldenbremse des Grundgesetzes dem vorgegebenen Referenzpfad widersprechen würden. Die teils dramatisch hohen Summen von schuldenfinanzierten Ausgaben seien rechtlich nicht realisierbar, selbst wenn eine Zweidrittelmehrheit zur Veränderung der Schuldenbremse zustande käme.

Aus den EU-Fiskalregeln leite sich ein Ausgabenwachstum ab, das sich bei Einhaltung der Schuldenbremse ergebe. Dies verdeutliche, dass die Schuldenregel durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt als Anker für solide und tragfähige Staatsfinanzen gestärkt worden sei. Die EU-Schuldenregeln schreiben vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden. Verstöße gegen diese Obergrenzen können zu Strafverfahren führen.