27. Juli, 2024

Politik

Lieferkettendebatte: Ministerien suchen nach gemeinsamen Lösungen

Lieferkettendebatte: Ministerien suchen nach gemeinsamen Lösungen

Das Bundesarbeitsministerium hält nach wie vor an der strengen Umsetzung der Lieferkettenregeln in Deutschland fest, auch nachdem neue Vorschläge von Wirtschaftsminister Robert Habeck aufgeworfen wurden. Habeck hatte angeregt, das deutsche Lieferkettengesetz für zwei Jahre auszusetzen, um den Anpassungsprozess zu erleichtern.

Ein Sprecher des Arbeitsministers Hubertus Heil betonte die Wichtigkeit eines fairen Wettbewerbs und erklärte, das Arbeitsressort setze sich für ein nationales und europäisches Lieferkettengesetz ein. Dabei solle die Umsetzung möglichst bürokratiearm erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsressort sollen künftig Gespräche mit der Wirtschaft geführt werden.

Habeck argumentierte, dass das deutsche Lieferkettengesetz pausiert oder reduziert werden könnte, bis das EU-Gesetz vollständig in nationales Recht überführt ist. Dies sei ein pragmatischer Ansatz, um den Anpassungsprozess zu erleichtern.

Das Ziel des Arbeitsministeriums, so der Sprecher, ist eine einfache und praxisnahe Umsetzung des Lieferkettengesetzes und der EU-Richtlinie, ohne den Schutz der Menschenrechte zu beeinträchtigen. Über weitergehende Pläne sei dem Ministerium nichts bekannt.

Habeck unterstrich, dass der Erfolg von Menschenrechten und Umweltstandards davon abhängt, dass die Vorgaben bei den Unternehmen auf Akzeptanz stoßen. Viele deutsche Firmen hätten sich schon lange und intensiv für den Menschenrechtsschutz in ihren Lieferketten eingesetzt und verdienten daher das Vertrauen der Regierung.

Grünen-Chef Omid Nouripour unterstützte am Montag die Ansicht, dass das Lieferkettengesetz europäisch und national vereinbar gemacht werden müsse. Wirtschaftminister Habecks Vorschlag, den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, treffe bei den Grünen auf Zustimmung.

Das deutsche Lieferkettengesetz, das bereits in Kraft ist, unterscheidet sich in einigen Punkten von der EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht überführt werden muss. Ein wesentlicher Unterschied betrifft die Haftbarkeit: Während im deutschen Gesetz die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen ausgeschlossen ist, erlaubt die EU-Regelung diese.

Der Vorschlag von Habeck wurde bereits von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich abgelehnt, während Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ihm positiv gegenübersteht.