27. Juli, 2024

Wirtschaft

Landesarbeitsgericht Niedersachsen stärkt Position der Betriebsräte bei VW-Gehaltsstreit

Landesarbeitsgericht Niedersachsen stärkt Position der Betriebsräte bei VW-Gehaltsstreit

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte kürzlich die Ansichten eines Betriebsrates im Gehaltsstreit mit Volkswagen und gab damit einem Arbeitnehmervertreter Recht. Das Urteil folgt einer vorherigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig, die eine rückwirkende Gehaltskürzung bei VW für unrechtmäßig erklärte. VW heißt es nun, die vorgenommene Kürzung rückgängig zu machen und den entstandenen Ausfallschaden zu verzinsen.

Die Auseinandersetzung wurzelt in einem vom Bundesgerichtshof gefällten Urteil, das die Praxis der Gehaltssteigerungen für langjährige Betriebsräte infrage stellte und härtere Richtlinien setzte – eine Richtungsänderung, die bei den Arbeitsgerichten zu Rechtsunsicherheiten führte. Daraufhin senkte VW als präventive Maßnahme die Vergütung einiger Betriebsratsmitglieder, was eine Reihe von Gerichtsklagen nach sich zog. Der Ausgang dieser Prozesse neigte überwiegend zugunsten der Betriebsräte aus, mit 40 von 42 Entscheidungen in der ersten Instanz gegen VW.

Das jetzt im Mittelpunkt stehende Verfahren des Landesarbeitsgerichts in Hannover markiert eine richtungsweisende Entscheidung in der zweiten Instanz, mit einer weiteren Berufungsverhandlung, die bereits terminiert ist. Die Vorsitzende Richterin Karola Klausmeyer betonte die Bedeutung einer Positionierung des Bundesarbeitsgerichts zu der Thematik und ließ deshalb die Revision zu.

Der Fall des Klägers wurde durch ein seriöses Jobangebot von VW im Jahr 2015 gestärkt, was laut Gericht die Beibehaltung seiner Gehaltsstufe rechtfertigte. Volkswagen selbst hält sich die Option der Revision offen und will die Begründung des Urteils abwarten. Der Konzernsprecher verwies auf die Notwendigkeit gerichtlicher Klärungen zur Bestimmung der Tragweite und Grenzen der Entscheidungen des BGH-Strafsenates.

Die rechtliche Unsicherheit bleibt ein Thema, sowohl für die betroffenen Arbeitnehmervertreter als auch für die Unternehmen bundesweit, da eine umfassende Grundsatzklärung noch aussteht.