27. Juli, 2024

Politik

Kommunen fordern klare Richtlinien nach Cannabis-Freigabe

Kommunen fordern klare Richtlinien nach Cannabis-Freigabe

Seit der Legalisierung von Cannabis für volljährige Personen in Deutschland herrscht zwar Ruhe, doch der konkrete Vollzug der neuen Regelungen sorgt auf kommunaler Ebene für Fragezeichen. Während die Polizeipräsidien in verschiedenen Bundesländern einen unspektakulären Start der Gesetzgebung vermelden, mit lediglich kleinen Kundgebungen der Befürworter ohne nennenswerte Vorfälle, wächst bei den Städten und Gemeinden die Unsicherheit, wie sie ihre Aufsichtspflichten durchsetzen sollen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund pocht auf klare Vorschriften zur Umsetzung der neuen Gesetze, betont Hauptgeschäftsführer André Berghegger. Vor allem fehlendes Personal bei den Ordnungsdiensten macht den Kommunen zu schaffen, wenn es um die Einhaltung von Abstandregeln zu Bildungs- und Freizeiteinrichtungen oder die Überwachung von Cannabis-Anbauvereinen geht. Darüber hinaus forderte Berghegger von den Ländern eine effektive Strategie zum Jugendschutz sowie Kontrollen für den Privatanbau.

Die Polizei berichtet aus Thüringen von einem "absolut ruhigen Start" der Legalisierung, und auch aus Bayern und Berlin gibt es bislang keine Vorfälle im Zusammenhang mit den neuen Cannabis-Gesetzen zu verzeichnen. Laut einem Polizeisprecher wird sich jedoch erst zeigen müssen, wie sich die Lage mit der Zeit entwickelt.

Politisch wird die Cannabis-Freigabe weiterhin diskutiert. Thorsten Frei von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Rücknahme des Gesetzes aus und betont, dass dieser Sonderweg in Europa der falsche sei. Auf der anderen Seite verteidigt Janosch Dahmen von den Grünen die Legalisierung als Weg zu einem gesünderen Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft.

Mit der aktuellen Gesetzgebung ist der Besitz sowie der private Anbau und Konsum von Cannabis unter strikten Regeln erlaubt. Grenzen sind gesetzt: nicht mehr als 25 Gramm öffentlich mitführen, nicht mehr als 50 Gramm zu Hause lagern und maximal drei Pflanzen im Wohnbereich. Konsum in der Öffentlichkeit ist untersagt, wenn er in der Nähe von Kindern und Jugendlichen sowie in Fußgängerzonen während der Tagstunden stattfindet.