27. Juli, 2024

Wirtschaft

KfW-Studienkredit: Zinssenkung begrüßt, doch Warnungen bleiben

KfW-Studienkredit: Zinssenkung begrüßt, doch Warnungen bleiben

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) hat eine positive Entwicklung im Bereich der Studienfinanzierung zur Kenntnis genommen, äußert jedoch weiterhin Bedenken. Der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl lobt die jüngste Zinssenkung des KfW-Studienkredits, betont aber, dass der neue Zinssatz von 7,51 Prozent nach wie vor eine erhebliche Belastung für Studierende darstelle. Anbuhl warnt die Studierenden eindringlich davor, ihre Ausbildung ausschließlich über den KfW-Studienkredit zu finanzieren, da das Risiko einer übermäßigen Verschuldung fortbestehe. Er nutzte diese Gelegenheit auch, um auf die Notwendigkeit einer Reform des Bafögs hinzuweisen, das seiner Meinung nach mehr Studierende erreichen muss.

Die KfW, eine staatliche Förderbank, stellt Studierenden diesen Kredit seit 2006 zur Verfügung, ohne Sicherheiten zu verlangen. Mit Wirkung zum 1. April wurde der Zinssatz von ehemals 9,01 auf 7,51 Prozent reduziert. Diese Anpassung erfolgt halbjährlich und basiert auf den aktuellen Marktbedingungen.

Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen Jahre, ist eine stetige Steigerung der Kosten für diesen Studienkredit erkennbar. Im Gegensatz zu den aktuellen 7,51 Prozent lag der Zinssatz im Oktober 2021 noch bei lediglich 3,76 Prozent. Als Beispiel verdeutlichen Zahlen aus dem Bundesbildungsministerium die gestiegene finanzielle Last: Die durchschnittlichen monatlichen Zinszahlungen sind von 32 Euro (2018) auf aktuell rund 80 Euro gestiegen.

Der Umfang der Unterstützung durch den KfW-Studienkredit ist klar strukturiert. Studierende erhalten die finanzielle Hilfe nicht als Pauschalbetrag, sondern in Form von monatlichen Zahlungen. Der Höchstbetrag von 650 Euro pro Monat wird für bis zu 14 Semester gewährt, die Maximalsumme beläuft sich auf 54.600 Euro. Nach der letzten Auszahlung beginnt eine anderthalbjährige Karenzzeit, gefolgt von der Phase der Rückzahlung, für die maximal ein Vierteljahrhundert zur Verfügung steht. Während des gesamten Zeitraums, angefangen mit der Auszahlungsphase bis zum Ende der Rückzahlungsphase, werden Zinsen berechnet.