Kapitalerhöhungsgesetz (KapErhG)
Das Kapitalerhöhungsgesetz (KapErhG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Voraussetzungen, das Verfahren und die rechtlichen Aspekte von Kapitalerhöhungen regelt. Kapitalerhöhungen sind Maßnahmen eines Unternehmens, um zusätzliches Kapital aufzubringen und seine finanzielle Basis zu stärken. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der strukturellen Entwicklung von Unternehmen und bieten Investoren die Möglichkeit, ihre Beteiligung am Unternehmen auszuweiten.
Das Kapitalerhöhungsgesetz gilt für Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und definiert die verschiedenen Arten von Kapitalerhöhungen, einschließlich genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital und genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts. Das Gesetz regelt auch die Formalitäten und den zeitlichen Ablauf solcher Kapitalerhöhungen.
Eine der wichtigsten Bestimmungen des Kapitalerhöhungsgesetzes ist die Regelung des Bezugsrechts der Aktionäre. Gemäß dem KapErhG haben Aktionäre das Recht, neue Aktien im Verhältnis zu ihrem bestehenden Aktienbesitz zu erwerben. Dieses Bezugsrecht soll sicherstellen, dass bestehende Aktionäre nicht benachteiligt werden und die Möglichkeit haben, ihre Beteiligung am Unternehmen zu erhalten.
Das Kapitalerhöhungsgesetz legt auch fest, wann eine Kapitalerhöhung genehmigt werden kann, welches Verfahren befolgt werden muss und wie die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Es dient dem Schutz der Aktionäre und legt klare Vorschriften für die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien fest.
Unternehmen nutzen Kapitalerhöhungen oft, um ihre finanzielle Stabilität zu stärken, Investitionen zu tätigen, Schulden zu reduzieren oder strategische Ziele zu erreichen. Investoren können durch Kapitalerhöhungen ihre Beteiligung am Unternehmen erhöhen und möglicherweise von zukünftigen Gewinnen profitieren.
Insgesamt stellt das Kapitalerhöhungsgesetz die rechtliche Grundlage für Kapitalerhöhungen dar und gewährleistet Transparenz, Fairness und Schutz der Rechte der Aktionäre.