23. Oktober, 2024

Politik

Hessischer Landtag gibt grünes Licht für automatisierte Mini-Supermärkte am Sonntag

Hessischer Landtag gibt grünes Licht für automatisierte Mini-Supermärkte am Sonntag

Der hessische Landtag hat mit einstimmigem Votum ein neues Gesetz verabschiedet, das die Öffnung von Mini-Supermärkten mit Automaten und ohne Personal auch an Sonntagen erlaubt. Diese Verkaufsflächen dürfen eine maximale Größe von 120 Quadratmetern haben und lediglich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Die Verabschiedung des Gesetzes wird als bedeutender Schritt zur Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes betrachtet, das ursprünglich aus dem Jahr 2006 stammt.

Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) lobte das Gesetz als wichtigen Schritt für Hessen und seine Bürger. Der SPD-Abgeordnete Matthias Körner fügte hinzu, dass die rechtliche Grundlage noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorhanden sein werde, um die Änderungen umzusetzen. Ziel ist es vor allem, den ländlichen Raum zu stärken und gleichzeitig den Sonntagsschutz zu respektieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Gesetz in den Schutz des Sonntags eingreife.

Das Handelsunternehmen Tegut, bekannt für seine "Teo"-Minimärkte, begrüßte die Entscheidung und kündigte an, seine 25 geschlossenen automatisierten Verkaufsstellen ab Januar 2024 auch wieder sonntags zu öffnen. Tegut plant zudem, seine Expansionspläne für neue Standorte wieder aufzunehmen. Lediglich drei "Teo"-Märkte in Bahnhofsnähe hatten bisher auch sonntags geöffnet bleiben dürfen.

Sascha Meier (Grüne) betonte die Bedeutung der automatisierten Läden für den ländlichen Raum, der besonders unter der Alterung der Gesellschaft und dem Fachkräftemangel leidet. FDP-Fraktionschef Stefan Naas sprach von einer dringend benötigten Modernisierung eines veralteten Gesetzes und hob hervor, dass den Bürgern nicht mehr verständlich zu machen sei, warum Hofläden und Tankstellenshops sonntags öffnen dürfen, automatisierte Mini-Supermärkte jedoch nicht.

Die Allianz für den freien Sonntag Hessen, ein Zusammenschluss kirchlicher Organisationen und der Gewerkschaft Verdi, äußerte jedoch Bedenken und schloss eine Klage gegen das neue Gesetz nicht aus. Mehrere Parlamentarier wirkten dennoch zuversichtlich, dass die Gesetzesänderung rechtssicher sei, insbesondere durch die Beschränkungen hinsichtlich Platz und Warenangebot.