22. Juni, 2025

Wirtschaft

Haftbefehl gegen Lars Windhorst: Investor im Fadenkreuz des Insolvenzgerichts

Haftbefehl gegen Lars Windhorst: Investor im Fadenkreuz des Insolvenzgerichts

Lars Windhorst, ein bekannter Investor, sieht sich aktuell mit einem gerichtlichen Haftbefehl konfrontiert, der vom Insolvenzgericht in Hannover erlassen wurde. Nach Angaben einer Sprecherin des Amtsgerichts Hannover hat sich Windhorst gegen diesen Haftbefehl bereits beschwert.

Der Hintergrund: In einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH soll Windhorst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein. Das Gericht betrachtet Windhorst als faktischen Geschäftsführer der GmbH und wertet sein unentschuldigtes Fernbleiben von einem Anhörungstermin am 22. April als Grund für den Haftbefehl, der am 23. Mai erlassen wurde.

Ein Sprecher der Tennor-Gruppe, zu der auch Windhorst gehört, erklärte, der Haftbefehl sei lediglich ein "vom Gericht verhängtes Druckmittel", um Windhorst zu einer Aussage zu bewegen. Windhorst selbst weist den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, entschieden zurück und plant, das Thema mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu klären.

Der Investor wird jedoch zunächst in einer anderen Angelegenheit öffentlich auftreten: Für Mittwoch ist eine Pressekonferenz in Flensburg terminiert, bei der es um die Zukunft der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gehen soll.