14. November, 2025

Grün

Gesetzliche Neuerung erleichtert Energy Sharing und stärkt Nutzung von Nachbarschaftsstrom

Die Bemühungen um die Energiewende in Deutschland haben einen bedeutenden Aufschwung erfahren, indem der Austausch von überschüssigem Solarstrom zwischen Privatpersonen erleichtert wurde. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich ein maßgebliches Gesetz verabschiedet, welches den Handel von selbst produziertem Strom unter Nachbarn fördert und das Konzept des sogenannten Energy Sharing unterstützt. Dieses neue Gesetz befreit private Stromerzeuger von der bislang bestehenden Verpflichtung, eine vollständige Stromversorgung garantieren zu müssen, sofern sie nicht als gewerbliche Anbieter auftreten.

Begleitet wird diese Neuerung von einem umfassenden Gesetzespaket, das etwa 200 Seiten umfasst und diverse Regelungen im Energiewirtschaftsrecht enthält. Neben der Förderung des privaten Stromhandels widmet sich das Paket auch dem Verbraucherschutz, insbesondere im Hinblick auf die oftmals volatilen Strompreise. Es wird nun von Stromlieferanten verlangt, sich verstärkt gegen Marktrisiken abzusichern, um übermäßige Preisschwankungen für Verbraucher abzufedern und damit eine gewisse Preisstabilität zu gewährleisten.

Ein weiterer relevanter Aspekt dieses Gesetzespakets ist die Beschleunigung des Fortschritts beim Einbau intelligenter Stromzähler, auch bekannt als Smart Meter. Der langsame Fortschritt in der Implementierung dieser Technologie wurde adressiert, indem die Zusammenarbeit zwischen Messstellenbetreibern vereinfacht wird. Ziel ist es, den Einsatz von Smart Metern zu steigern und dadurch zur Digitalisierung des Strommarktes beizutragen. Die verstärkte Nutzung dieser Geräte soll nicht nur eine effizientere Energienutzung ermöglichen, sondern auch die Transparenz für Verbraucher erhöhen und letztlich helfen, die Energiewende weiter voranzubringen.