27. Juli, 2024

Wirtschaft

Freie Wahl bei Elementarschäden – Plädoyer für unabhängige Versicherungsentscheidungen

Freie Wahl bei Elementarschäden – Plädoyer für unabhängige Versicherungsentscheidungen

Inmitten der Debatte um die Frage, ob eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden eingeführt werden sollte, wird eine klar liberale Position vertreten. Die Eigenverantwortung der Hauseigentümer steht hierbei an vorderster Front. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht kennt jeder Eigentümer die potenziellen Gefahren seines Grundstücks, und es ist seine individuelle Entscheidung, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Dies spiegelt sich auch im aktuellen Handeln der Versicherungsunternehmen wider, die mittlerweile bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung den Elementarschutz standardmäßig anbieten. Ein bewusster Verzicht auf diesen Schutz mag zwar riskant erscheinen, ist aber Ausdruck der persönlichen Freiheitsrechte.

Die staatliche Verantwortung wird hingegen in der Prävention und infrastrukturellen Maßnahmen gesehen, wie dem Bau von Rückhaltebecken und der Sanierung von Deichen. Zudem sollte die öffentliche Hand durch umsichtige Bauvorschriften Naturkatastrophenrisiken minimieren. Die Einführung einer Pflichtversicherung könnte eine gegenläufige Wirkung haben und dazu führen, dass gefährdete Gebiete wie das Ahrtal weiterhin verstärkt bebaut werden, was schlussendlich zu einer erhöhten Risikolage für alle Beteiligten führen würde.

Ironischerweise könnte eine solche Regulierung eine Entwicklungsflut riskanter Wohngebiete fördern – bis zur nächsten verheerenden Flut. Eine solche staatlich verordnete Solidarität ist laut dieser Sichtweise nicht die angemessene Lösung für ein Problem, das in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt.