27. Juli, 2024

Wirtschaft

Finanzprokuratur Österreich zweifelt an Erfolg des Signa-Sanierungsplans

Finanzprokuratur Österreich zweifelt an Erfolg des Signa-Sanierungsplans

In einer aktuellen Stellungnahme hat Wolfgang Peschorn, Präsident der österreichischen Finanzprokuratur, erhebliche Bedenken geäußert, dass der Sanierungsplan der insolventen Signa-Gruppe realistische Aussicht auf Erfolg besitzt. Peschorn äußerte Skepsis gegenüber den prognostizierten 30 Prozent Quotenausschüttung an Gläubiger, da diese von einer markanten Erholung des Immobilienmarktes abhängt. Anstelle des eingeschlagenen Sanierungsweges plädiert er weiterhin für ein Konkursverfahren, das eine geordnete Verwertung des Vermögens unter strenger Kontrolle ermöglichen und den bisherigen Verantwortlichen jeglichen Einfluss entziehen würde.

Peschorn, der als ehemaliger Innenminister und jetziger Leiter der Behörde, die die Rechtsangelegenheiten der Republik betreut, eine Schlüsselposition einnimmt, hat einen mangelnden Willen zur lückenlosen Aufklärung des Signa-Desasters konstatiert. Insbesondere fragwürdig erscheint ihm die Zustimmung zum Sanierungsplan, zumal zum Zeitpunkt der Entscheidung keine finanziellen Mittel für die Vergütung des Insolvenzverwalters vorhanden waren. Ein weiterer kritischer Punkt in Peschorns Ausführungen ist ein zugesagter Massekredit über viele Millionen Euro, der aus seiner Sicht keine signifikante Änderung der Situation mit sich bringt.

Für René Benko, Gründer der Signa-Gruppe, könnte sich die Lage weiter zuspitzen, prognostiziert Peschorn. Der Jurist sieht auf Benko juristische Unruhen zukommen, da im Kontext des Niedergangs Indizien für strafrechtliche Vergehen vorhanden zu sein scheinen. Investorenkreise hätten Benko als maßgeblichen Akteur in den Geschäften der Gruppe identifiziert, was seine juristische Verantwortung intensivieren könnte.

Abschließend betont Peschorn die Wichtigkeit einer umfassenden Aufarbeitung dieses Falls für die Wirtschaftskultur sowohl in Österreich als auch in Deutschland, um einen Präzedenzfall für wirtschaftliche Transparenz und Verantwortlichkeit zu etablieren. Der Prozess soll nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen der Unternehmensführung und der Überwachung durch Aufsichtsgremien beleuchten.