23. Oktober, 2024

Politik

Finanzierung von Klimavorsorge: Offenheit für Grundgesetzänderung in der Unionsfraktion

Finanzierung von Klimavorsorge: Offenheit für Grundgesetzänderung in der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion im Bundestag zeigt Offenheit für eine Grundgesetzänderung zugunsten der Finanzierung von Klimavorsorge-Maßnahmen. Anja Weisgerber, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte am Sonntag, die Ampel-Koalition solle prüfen, ob durch Umschichtungen im Haushalt eine verfassungsrechtlich verankerte 'Gemeinschaftsaufgabe' geschaffen werden könne. Ein Sprecher der Fraktion bestätigte, dass diese Position die Haltung der gesamten Unionsfraktion widerspiegle.

Unter einer 'Gemeinschaftsaufgabe' versteht man, dass Bund und Länder dauerhaft gemeinsam die Finanzierung einer bestimmten Aufgabe übernehmen. Derzeit regelt Artikel 91 des Grundgesetzes bereits Gemeinschaftsaufgaben wie den Agrar- und Küstenschutz sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Experten fordern seit langem, auch Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel als Gemeinschaftsaufgabe zu etablieren. Nur so könnten die enormen Kosten, die durch die Klimakrise entstehen, gedeckt werden.

Die Klima-Allianz Deutschland, vertreten durch Daniel Eggstein, gab zu bedenken, dass vielen Kommunen bereits jetzt Geld und Personal fehlen, um ihren Aufgaben nachzukommen. Die Organisation ruft die Bundesregierung ebenfalls dazu auf, den Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

CSU-Politikerin Anja Weisgerber betonte trotz der angespannten Haushaltslage, dass eine solche Änderung geprüft werden müsse. Weisgerber kritisierte die Bundesregierung scharf und bezeichnete es als 'Armutszeugnis', dass ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet wurde, ohne die finanzielle Basis von Vorsorgemaßnahmen zu klären.

Das neue Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels tritt am Montag in Kraft. Es verpflichtet Bund und Länder, Klimaanpassungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen, um Wetterextreme wie Starkregen, Stürme und Hitzewellen abzumildern. Das Bundesumweltministerium schätzt den Finanzbedarf für diese Maßnahmen bis 2030 auf 38 Milliarden Euro, ohne dabei jedoch die Finanzierungsquelle zu benennen.

Umweltministerin Steffi Lemke hatte mehrfach betont, dass sie eine grundgesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe befürworten würde. Hierfür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob die Unterstützung durch die Unionsfraktion ausreichen würde, um dieses Projekt umzusetzen, bleibt ungewiss. Bislang hat die Bundesregierung noch keinen konkreten Versuch unternommen, in diese Richtung zu gehen.