27. Juli, 2024

Politik

Fehlleitung im Finanzkalender: Bundestagsabgeordnete warten auf ihre Diäten

Fehlleitung im Finanzkalender: Bundestagsabgeordnete warten auf ihre Diäten

Ein ungewöhnliches Versäumnis hat die pünktliche Zahlung der Abgeordnetenentschädigung an die Parlamentarier des Bundestages in diesem Monat durchkreuzt. Wie aus offiziellen Angaben der Bundestagsverwaltung hervorgeht, erlebten die Abgeordneten eine Verzögerung bei ihrem gewohnten Geldeingang, der traditionell am Ersten eines jeden Monats erfolgen soll. Dieses Mal jedoch führte ein Eintragungsfehler dazu, dass die Überweisungen nicht fristgerecht angewiesen wurden – ein Faktum, das zunächst die Redaktion von "Bild" ans Tageslicht brachte.

In der Verwaltung herrschte eine Fehleinschätzung hinsichtlich des Überweisungsdatums vor, was zu der irrtümlichen Annahme eines späteren Fälligkeitsdatums, dem 28. April anstelle des 28. März, führte. Erst nachdem der Irrtum am Dienstag erkannt wurde, leitete man Korrekturmaßnahmen ein und sorgte für die unmittelbare Weitergabe der korrigierten Zahlungsanweisung an die zuständige Bundeskasse. Die Bearbeitung dort soll gewährleisten, dass den Abgeordneten die Zahlungen nun doch so schnell wie möglich erreichen, sowohl die reguläre Entschädigung als auch die Kostenpauschale.

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten unterliegen jährlichen Anpassungen, die am 1. Juli wirksam werden. Diese richten sich nach der Entwicklung des Nominallohnindex, zuletzt vom Statistischen Bundesamt mit einem sechsprozentigen Anstieg bewertet. Daraus resultiert, kraft der seit 2014 geltenden automatischen Anpassungsregelung, eine Erhöhung der Abgeordnetenbezüge und der Pensionen um ebenjene sechs Prozent. Der Bund der Steuerzahler veranschlagt, dass die Bezüge dadurch von 10 591,70 Euro auf 11 227,20 Euro steigen werden. Dabei bleibt es den Abgeordneten unbenommen – wie bereits 2020 während der Corona-Pandemie geschehen – auf die Erhöhung zu verzichten.

Die Höhe der Entschädigungssumme kann indes variieren. Faktoren wie Zuschläge zur Krankenversicherung und Abzüge von der Kostenpauschale beeinflussen den individuellen Betrag. Abgeordnete, die an Sitzungstagen ohne triftigen Grund fehlen, müssen mit Kürzungen rechnen.