21. Mai, 2024

Politik

FDP beharrt auf Beibehaltung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben

FDP beharrt auf Beibehaltung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben

Im Zuge der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der Verteidigungsausgaben der Bundesrepublik zeigt sich die FDP-Bundestagsfraktion standhaft gegenüber Forderungen, die Verteidigungsausgaben vom Korsett der Schuldenbremse zu befreien. Fraktionsvorsitzender Christian Dürr brachte es auf den Punkt: Die Investitionen in die nationale Sicherheit seien eine Frage politischer Entscheidungen und Priorisierung und keinesfalls ausschließlich an die geltende Schuldenbremse gebunden. Die Botschaft ist klar – Umschichtungen im Bundeshaushalt seien der bevorzugte Weg, um den Verteidigungsetat zu gewährleisten.

Die Reaktion des Fraktionschefs folgt auf Vorstöße des Verteidigungsministers Boris Pistorius, der sich für eine Herausnahme der Verteidigungsausgaben – inklusive Teilen der Krisenvorsorge – aus dem Wirkungsbereich der Schuldenbremse stark machte. Eine Anlehnung an das Grundgesetz, in dem sowohl die finanzielle Restriktion als auch die Verteidigungsfähigkeit fundamentale Rollen spielen, diente ihm als Argumentationsgrundlage. Ein juristisches Gutachten seines Ministeriums scheint ihm Rückendeckung zu geben.

Finanzminister Christian Lindner, ebenfalls FDP, wies diese Idee indes entschieden zurück, mit der klaren Linie, lieber durch gezieltes Umschichten im Haushalt wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen.

Dürr hebt hervor, dass die Schuldenbremse ein zentraler Pfeiler für die Stabilität und Sicherheit des Staates darstellt, welcher nicht leichtfertig aufgegeben werden dürfe. Er verweist auf die vergangenen Jahre, in denen trotz eines Konsolidierungskurses erhöhte Investitionen realisiert wurden. Das Gegenbeispiel: In Zeiten der Unionsregierung seien trotz hoher Neuverschuldung nur minimale Investitionssummen effektiv geflossen.

Mit Blick auf die Zukunft zementiert Dürr die Haltung seiner Fraktion, indem er vor den risikoreichen Konsequenzen warnt, die sich bei einer Abkehr vom aktuellen finanzpolitischen Kurs ab dem Jahr 2028 abzeichnen könnten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fragestellung, mit welchen Mitteln nach dem Auslaufen des 100-Milliarden-Sondervermögens zur Stärkung der Bundeswehr – eine Reaktion auf Russlands Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 – die notwendigen, weiterhin hohen Verteidigungsinvestitionen finanziert werden sollen.