27. Juli, 2024

Politik

Experten empfehlen neuen THC-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer

Experten empfehlen neuen THC-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer

Im Gefolge der bevorstehenden Cannabis-Legalisierung in Deutschland bringt eine Expertenkommission eine Neuerung für den Straßenverkehr ins Spiel. Die Spezialisten raten zu einem rechtlich verankerten Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, um eine Beeinträchtigung beim Fahren zu definieren. Diese Schwelle könnte dazu dienen, eine verkehrsgefährdende Wirkung durch Cannabis-Konsum zu identifizieren, so das Bundesverkehrsministerium.

Derzeit operiert man ohne einen fixen Grenzwert für THC im Verkehrswesen, wobei in der Justiz eine Sanktionierung ab 1 Nanogramm praktiziert wird. Sollte die Empfehlung der Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Medizin, Jurisprudenz und Polizei, Gesetzeskraft erlangen, würde das aber erst nach Erlass eines entsprechenden Bundestagsbeschlusses passieren – und somit nicht parallel zum Start der Cannabis-Legalisierung am 1. April.

Um insbesondere jungen und unerfahrenen Verkehrsteilnehmern zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, schlägt die Kommission ein rigoroses Alkoholverbot für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren vor, die Cannabis zu sich genommen haben. Auf diese Weise soll den Risiken des Mischkonsums präventiv begegnet werden.

Die vorgeschlagene Grenze von 3,5 Nanogramm wird von den Experten als ein vorsichtiger Wert eingestuft, der ein ähnliches Risiko wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille darstellt. Dies ist insbesondere für regelmäßige Konsumenten relevant, da THC noch Tage nach der Einnahme im Körper verbleiben kann. Mit dem neuen Grenzwertvorstoß soll sichergestellt werden, dass nur bei einer offensichtlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechtliche Schritte eingeleitet werden.