27. Juli, 2024

Wirtschaft

Europäische Plattformbeschäftigte: Neue Richtlinien stärken Arbeitnehmerrechte

Europäische Plattformbeschäftigte: Neue Richtlinien stärken Arbeitnehmerrechte

In einem entscheidenden Schritt zur Stärkung der Rechte von auf Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmern, haben die Vertreter des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten eine Einigung erzielt, die künftig den Schutz vor Scheinselbstständigkeit maßgeblich verbessern soll. Dies verkündeten das EU-Parlament und die aktuelle belgische EU-Ratspräsidentschaft in einer kürzlich erfolgten Mitteilung.

Gemäß den verabschiedeten Regelungen gilt fortan die Vermutung einer Anstellung, sofern Anzeichen für eine Kontrolle der Beschäftigten durch die Plattformen bestehen. Damit kehrt sich die Beweispflicht um: Anstatt dass Mitarbeiter ihre Anstellung beweisen müssen, liegt die Last nun bei den Plattformunternehmen, die belegen müssen, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dies könnte Plattformarbeitenden verbesserten Zugang zu Sozialleistungen wie Krankenbezahlung, Arbeitslosenunterstützung und Einkommenssicherung einräumen.

Dennis Radtke, CDU-Europaabgeordneter, sieht in dem erreichten Kompromiss ein deutliches Zeichen an Unternehmen wie Uber, dass gerechte Arbeitsbedingungen und Datenschutz gesamteuropäische Werte sind, die uneingeschränkt gelten. Die neue Regelung tritt gegen versteckte Selbstständigkeit und Wettbewerbsverzerrung vehement ein. Elisabetta Gualmini, Chefverhandlerin des EU-Parlaments, verweist auf die Dimension der Vereinbarung, indem sie anführt, dass bis zu 40 Millionen Menschen in Europa als Plattformarbeitende tätig sind.

Trotz einer vorläufigen Abmachung im Dezember, die durch die seinerzeitige spanische EU-Ratspräsidentschaft bekannt gemacht wurde, platzte die Einigung kurz vor Weihnachten. Mit der Übernahme der Präsidentschaft durch Belgien wurde die Einigung im Januar neu verhandelt und steht nun kurz davor, offiziell von Europaparlament und den EU-Staaten ratifiziert zu werden – ein Schritt, an dem es im vorigen Anlauf noch gescheitert war.