Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war eine Vorläuferorganisation der Europäischen Union (EU) und wurde durch den Vertrag von Rom im Jahr 1957 gegründet. Ihr Hauptziel war die Förderung des Wirtschaftswachstums, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels in Europa. Die EWG entstand aus dem Wunsch der europäischen Länder, die Zusammenarbeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu stärken und die Zollschranken zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.
Die EWG war die erste supranationale Organisation, die einen Binnenmarkt schaffen wollte. Durch die Errichtung einer Zollunion sollten Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital frei innerhalb des Gemeinschaftsgebiets zirkulieren können. Dies sollte die wirtschaftliche Integration und das Wachstum in Europa vorantreiben. Die EWG-Mitgliedstaaten harmonisierten ihre Regelungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen wie Landwirtschaft, Handel, Verkehr, Wettbewerb und Arbeitsmarkt, um eine reibungslose Funktion des gemeinsamen Marktes zu gewährleisten.
Anfangs bestand die EWG aus sechs Mitgliedern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Im Laufe der Zeit erweiterte sich die EWG und zählte schließlich zwölf Mitglieder. Die EWG stellte auch die Grundlage für die Schaffung anderer europäischer Institutionen dar, wie beispielsweise die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.
1993 wurde die EWG im Vertrag von Maastricht offiziell zur Europäischen Union. Die EU übernahm die Aufgaben und Ziele der EWG und erweiterte ihren Einflussbereich auf politische und soziale Angelegenheiten.
Heutzutage ist die EWG ein wichtiges Kapitel in der Geschichte der europäischen Integration. Sie legte den Grundstein für die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Schaffung des europäischen Binnenmarktes, der auch heute noch eine zentrale Rolle in der EU spielt.