01. Mai, 2025

Pharma

EuGH setzt vorläufige Aussetzung von Gesundheitsclaims für pflanzliche Inhaltsstoffe durch

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die regulatorischen Rahmenbedingungen für den florierenden Markt der Nahrungsergänzungsmittel innerhalb der Europäischen Union entschieden verschärft. Der Gerichtshof hat festgelegt, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen für pflanzliche Substanzen, wie beispielsweise Safranextrakt oder Ginkgo, bis auf Weiteres in der EU unzulässig sind. Diese Regelung bleibt bestehen, bis die EU-Kommission die entsprechenden Claims eingehend geprüft und gegebenenfalls in ihren offiziellen Katalog aufnimmt.

Die Entscheidung wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die die steigende Konsumentennachfrage nach natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln nutzen möchten. Im Zentrum dieses richtungsweisenden Urteils stand ein Verfahren gegen das in Hamburg ansässige Unternehmen Novel Nutriology, das seine Produkte mit einem stimmungsaufhellenden Safranextrakt und einem Melonensaftextrakt beworben hatte, der angeblich Stress und Erschöpfung mildert. Der Verband Sozialer Wettbewerb monierte diese Praxis als unzulässige Gesundheitswerbung und rief die gerichtliche Instanz an.

Zwar existiert seit geraumer Zeit eine von der EU erstellte Liste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben, jedoch wird der Antrag auf Aufnahme von Aussagen speziell zu pflanzlichen Produkten – sogenannten 'Botanicals' – oftmals aufgrund unzureichender wissenschaftlicher Studienlage nicht gebilligt. Infolgedessen hat die EU-Kommission die Prüfung dieser Claims temporär ausgesetzt. In Frage stand, ob nicht gelistete gesundheitsbezogene Aussagen dennoch zulässig sein könnten. Der Europäische Gerichtshof beantwortete diese Frage mit einem klaren Nein, es sei denn, es existieren spezifische Ausnahmebestimmungen. In dem konkret verhandelten Fall, der vom Bundesgerichtshof an den EuGH weitergereicht wurde, war eine solche Ausnahmeregelung nicht gegeben.

Dieses Urteil reflektiert die wachsende Bedeutung einer konsistenten Verbraucherpolitik in der EU und stellt sicher, dass die Verbraucher durch klare und wissenschaftlich fundierte Informationen geschützt werden. Zudem unterstreicht die Entscheidung die Verantwortung der Unternehmen, ihre Werbeaussagen mit belastbaren Nachweisen zu untermauern, um den hohen europäischen Standards zu genügen.