19. Juni, 2025

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EU verschärft Exportregeln für Abfälle

EU verschärft Exportregeln für Abfälle

In einem konsequenten Schritt zur Bekämpfung der wachsenden Müllflut außerhalb ihrer Grenzen sowie zur Stärkung der Abfallverantwortung hat die Europäische Union nun striktere Vorschriften für den Müll-Export in Kraft gesetzt. In einem Bestreben, den seit Jahren steigenden Abfallausfuhren entgegenzuwirken – diese verzeichneten seit 2004 einen Anstieg um 72 Prozent auf beachtliche 35 Millionen Tonnen im letzten Jahr – verlangt die EU nun von Ländern außerhalb des OECD-Raumes, ihr ausdrückliches Einverständnis und die Fähigkeit zur nachhaltigen Müllverarbeitung, bevor sie Abfälle aus der EU annehmen dürfen.

Ab November 2026 wird des Weiteren ein temporäres Ausfuhrverbot von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Staaten in Kraft treten, welches dann für zweieinhalb Jahre gelten soll. Dies betrifft nicht nur EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Länder wie die USA, die Türkei und Mexiko, die Teil der OECD sind. Die Verbesserung der globalen Müllwirtschaft und die Reduktion der Umweltauswirkungen der Abfallverarbeitung sind zentrale Ziele dieser Verordnung.

Außerdem wird die Maßnahme durch die Einbeziehung abschreckender Sanktionen gegen illegalen Abfallhandel gestärkt. In diesem Zusammenhang fällt die Anwendung der neuen Richtlinie über Umweltkriminalität, welche ebenfalls ab diesem Montag gilt und eine Reihe von schweren Verstößen gegen Umweltvorschriften als strafbare Handlungen definiert. Nationale Rechtsvorschriften müssen demnach die ausgeführten Verstöße, wie zum Beispiel gravierende Missachtungen der Chemikalienvorschriften oder illegale Wasserentnahmen, als kriminell deklarieren.

Was die Verteilung der Müllexporte angeht, so erhielt laut den jüngsten Zahlen von Eurostat die Türkei den Löwenanteil der europäischen Abfallausfuhren im Jahr 2022 mit 12,4 Millionen Tonnen. Auf den weiteren Plätzen folgen Indien mit 3,5 Millionen Tonnen und das Vereinigte Königreich mit 2 Millionen Tonnen.