Ein mächtiger Name, ein langsamer Start
Mit großem Anspruch, aber begrenzter Anfangsreichweite hat die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA Anfang Juli ihre Arbeit aufgenommen.
Die „Anti-Money Laundering Authority“ soll künftig dafür sorgen, dass der Flickenteppich nationaler Aufsichtsbehörden in Europa Geschichte ist – und stattdessen einheitliche Standards für Banken, Krypto-Plattformen und andere Finanzakteure gelten.
Doch bis die AMLA tatsächlich mit Zähnen zubeißen darf, wird es noch dauern.
Frankfurt als Europas Geldwäsche-Kommandozentrale
Angesiedelt im Frankfurter Messeturm, startet die AMLA mit rund 500 geplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Stadt setzte sich im Bieterwettbewerb gegen andere europäische Finanzzentren durch – ein politisches Signal für Deutschlands Gewicht in der EU-Finanzarchitektur. Frankfurt wird damit nicht nur Sitz der EZB, sondern auch der obersten Geldwäscheaufsicht Europas.
Doch die Behörde bleibt zunächst eine Koordinierungsstelle. Direkte Eingriffsrechte wird sie erst ab 2028 erhalten.

Was die Behörde darf – und was (noch) nicht
Bis 2028 wird die AMLA vor allem harmonisieren und beraten: Sie soll für mehr Einheitlichkeit in der Auslegung der EU-Vorgaben sorgen, Verdachtsmeldungen über Grenzen hinweg koordinieren und nationale Behörden bei Risikobewertungen unterstützen. Erst ab 2028 darf sie dann selbst direkt eingreifen – bei etwa 40 besonders risikobehafteten, grenzüberschreitend tätigen Finanzunternehmen.
Dazu gehören klassische Banken ebenso wie Zahlungsdienstleister, Fintechs und Krypto-Börsen. Die AMLA wird diese Unternehmen direkt prüfen, Sanktionen verhängen und im Zweifel Geschäftsmodelle infrage stellen.
Kryptowährungen besonders im Fokus
Ein besonderer Fokus der neuen Behörde liegt auf dem Kryptosektor. Die Kombination aus Anonymität, hoher Geschwindigkeit und lückenhafter Regulierung macht ihn zur idealen Spielwiese für Geldwäscher. Die AMLA will hier für europaweit einheitliche Standards sorgen und die Lizenzvergabe künftig mit klaren Inhaberkontrollen und Transparenzauflagen verknüpfen.
Das Ziel: Schluss mit regulatorischem „Shopping“ zwischen laxeren und strengeren EU-Mitgliedsstaaten.
Verbraucher werden AMLA kaum bemerken
So durchschlagskräftig der Name klingen mag – für Privatpersonen wird die Existenz der AMLA zunächst folgenlos bleiben. Die Behörde darf weder Privatkonten prüfen noch Einzelpersonen befragen oder sanktionieren. Sie richtet sich an Unternehmen und nationale Aufsichtsbehörden – nicht an Konsumenten.
Alltagsverhalten wie Bargeldtransaktionen oder Immobilienkäufe fallen weiterhin unter nationale Gesetzgebung.
Ein neuer Pfeiler – aber kein Wundermittel
Trotzdem ist die neue Behörde ein Signal: Die EU meint es ernst mit der Bekämpfung von Finanzkriminalität. AMLA ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Finanzmarkt, der auch in seiner Sauberkeit und Transparenz international bestehen will.
Aber: Eine Behörde allein kann die Probleme nicht lösen. Ohne konsequente Umsetzung der Vorgaben in den Mitgliedsstaaten bleibt auch die beste Koordination ein zahnloser Tiger. AMLA braucht Rückenwind – politisch wie personell.
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