27. Juli, 2024

Wirtschaft

EU-Staaten erzielen Durchbruch bei Haushaltsregeln

EU-Staaten erzielen Durchbruch bei Haushaltsregeln

In einem bemerkenswerten Schritt haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sich auf eine Ausgestaltung neuer Haushaltsregeln geeinigt, die individuelle Länderumstände stärker berücksichtigen, ohne dabei die festen Obergrenzen für Defizite und Staatsschulden aufzugeben. Die nächtlichen Verhandlungen, die unter der aktiven belgischen EU-Ratspräsidentschaft standen, führten zu einem Kompromiss, der die Stabilität der Gemeinschaftswährung unterstreicht und zugleich auf die Diversität der Mitgliedsländer eingeht.

Die neuesten Reformen betreffen zwei Kernaspekte der EU-Wirtschaftspolitik: den Umgang mit überhöhten Defiziten und Schulden der Mitgliedsstaaten. Trotz Einhaltung der bestehenden EU-Regeln, wonach der Staatsschuldenstand 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten und das staatliche Haushaltsdefizit unter drei Prozent bleiben sollte, berücksichtigen die neuen Richtlinien jetzt verstärkt die länderspezifischen Bedingungen. Auf Basis der ursprünglichen Reformvorschläge der EU-Kommission und nach anhaltender Kritik insbesondere von Seiten der Bundesregierung wurden die Regeln nach einigen Monaten Diskussion und Anpassung verabschiedet. Die endgültigen Verhandlungen mit dem Europaparlament schlossen nun diesen Prozess ab.

Die ausgesetzten Haushaltsüberwachungen infolge der Covid-19-Pandemie und der Ukraine-Krise verdeutlichten die Notwendigkeit für flexible, aber scharfe Instrumente, um die Haushaltsdisziplin zu wahren. Die Bundesregierung pochte dabei auf konkrete Nachbesserungen, um eine zu weitreichende Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu verhindern. Hierunter fällt insbesondere die Festlegung klarer Mindestanforderungen zur Reduktion der Schuldenstandsquoten.

Ein besonderes Augenmerk legt der Kompromiss auf die Transition, in welcher die Anforderungen an die strukturelle Verbesserung des Haushaltsdefizits mit der Halfte eines Prozentpunktes des BIP eingehalten, aber nun auch die Zinsaufwendungen in der Berechnung der Fortschritte berücksichtigt werden können. Dies spiegelt die Realität der unterschiedlichen ökonomischen Landschaften wider und ermöglicht ein spezifischeres Eingreifen der EU-Kommission.

Bevor die neuen Regeln in Geltung treten, erwartet man noch die formale Bestätigung vom EU-Ministerrat sowie vom Europaparlament. Bedeutung erlangt dieser Schritt für eine nachhaltig ausgewogene und tragfähige Finanzpolitik, die Strukturreformen, Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union fördern soll.