27. Juli, 2024

Politik

EU-Kommission beendet Artikel-7-Verfahren gegen Polen

EU-Kommission beendet Artikel-7-Verfahren gegen Polen

Die Europäische Union hat das Verfahren zum Schutz ihrer Grundwerte gegen Polen eingestellt. Diese Maßnahme markiert das Ende jahrelanger Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in dem osteuropäischen Land. Die Entscheidung der EU-Kommission erfolgte rund sieben Monate nach dem Amtsantritt der Mitte-Links-Regierung unter Donald Tusk, die bestrebt ist, die umstrittenen Justizreformen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Im Jahr 2017 hatte Polen als erstes EU-Land ein Artikel-7-Verfahren durch die Europäische Kommission initiiert bekommen, da die damalige PiS-Regierung gravierende Veränderungen im Justizsystem vorgenommen hatte, die die Gewaltenteilung gefährdeten. Zu den durchgeführten Reformen gehörte unter anderem die Möglichkeit zur Kontrolle und Sanktionierung von Richtern sowie die Verhinderung der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs durch polnische Gerichte. Die Einstellung des Verfahrens unterstreicht das Vertrauen der EU in die neue polnische Regierung, die bereits im Februar eine umfassende Reformagenda vorgestellt hatte. Dank dieser Pläne wurden auch 6,3 Milliarden Euro an EU-Fördergeldern freigegeben, die zuvor wegen der Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit eingefroren waren. Der Umbau des polnischen Verfassungsgerichts und anderer Justizorgane gestaltet sich jedoch nach wie vor als schwierig. Ein "Reparaturpaket" sieht eine Verfassungsänderung vor, um alle bisherigen Richter des Verfassungsgerichts zu entlassen und deren Posten neu zu besetzen. Jedoch ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich, die derzeit wegen des Widerstandes der PiS nicht erreichbar ist. Weitere geplante Reformen betreffen den Landesjustizrat, dessen Mitglieder zu einem Großteil durch das Parlament ernannt wurden. Ein neues Gesetzesprojekt, vorgelegt durch Justizminister Adam Bodnar, sieht vor, dass diese Positionen künftig wieder allein von Richtern besetzt werden sollen. Dieses Gesetz muss noch das Parlament passieren und von Präsident Andrzej Duda, einem Mitglied der PiS, unterzeichnet werden, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Aktuell läuft ein vergleichbares Artikel-7-Verfahren weiterhin gegen Ungarn. Dort stehen Premierminister Viktor Orban ähnliche Vorwürfe wie in Polen hinsichtlich der Einschränkung der Justizunabhängigkeit und der Meinungsfreiheit sowie der Korruptionsförderung gegenüber.