27. Juli, 2024

Wirtschaft

EU-Gericht kippt KLM-Hilfen: Ryanair triumphiert im Subventionsstreit

EU-Gericht kippt KLM-Hilfen: Ryanair triumphiert im Subventionsstreit

In einem beispiellosen Urteil des EU-Gerichts, hat die irische Fluglinie Ryanair gegen die KLM einen entscheidenden juristischen Triumph errungen. Die umstrittenen Beihilfen in Milliardenhöhe, welche die Niederlande der Airline KLM zukommen ließen, hätten von der EU-Kommission nicht gewährt werden dürfen. Diese Entscheidung fügt sich nahtlos in eine Reihe von ähnlichen Fällen, in denen Ryanair sich bereits gegen staatliche Unterstützungen anderer Airlines, wie zum Beispiel der Lufthansa, zur Wehr gesetzt hat. Im Zentrum der Diskussion stand die im Jahr 2020 erfolgte Genehmigung von staatlichen Mitteln in Höhe von 3,4 Milliarden Euro, die der Luftfahrtgesellschaft KLM während der herausfordernden Phase der Corona-Pandemie zur Seite stehen sollten. Die so gewährte Hilfe umfasste ein Darlehen sowie staatliche Garantien für ein Bankdarlehen. Das Europäische Gericht hat nun jedoch entschieden, dass genau diese Genehmigung rechtsungültig ist. Das bedeutet einen Rückschlag für die zuvor von der Kommission revidierte, positive Beurteilung. Die juristischen Kritikpunkte des Gerichts zielen insbesondere darauf ab, dass die Kommission die genauen Empfänger der Subventionen, nämlich die Holding Air France-KLM und Air France, nicht sachgerecht festgelegt habe. Diese beiden Gesellschaften gehören zu dem Mutterkonzern Air France-KLM und könnten, laut Ansicht des Gerichts, zumindest indirekt von den Beihilfen profitieren. Die Herangehensweise der EU-Kommission, staatliche Beihilfen im Kontext einer möglichen Wettbewerbsverzerrung im EU-Markt zu bewerten, wurde während der Corona-Pandemie deutlich flexibler gestaltet. Eine solche Lockerung gestattet zwar schnellere und einfachere Genehmigungen, unterliegt aber dennoch einer strengen Prüfung auf europäischer Ebene. Obwohl gegen das aktuelle Urteil noch Berufung am Europäischen Gerichtshof eingelegt werden könnte, setzt das Urteil ein klares Signal gegen die Leichtigkeit staatlicher Beihilfevergabe im Luftverkehrssektor. Ryanair führte eine Reihe ähnlicher Rechtsstreite und konnte auch bei der Klage gegen Corona-Hilfen für die Lufthansa im Mai letzten Jahres einen Erfolg erzielen. Auch hier ist das endgültige juristische Kapitel noch nicht geschrieben, da eine Anfechtung beim EuGH noch ansteht. Sollte das Urteil Bestand haben, könnten die betroffenen Staaten gezwungen sein, die ausgereichten Staatshilfen zurückzufordern, was die Fluggesellschaften vor erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen stellen würde.