27. Juli, 2024

Wirtschaft

EU-Gericht bremst KLM-Rettungspaket: Ryanair erzielt Etappensieg

EU-Gericht bremst KLM-Rettungspaket: Ryanair erzielt Etappensieg

In einem jüngst gefallenen Urteil des EU-Gerichts wurde ein weiteres Mal die Vergabe von staatlichen Beihilfen an eine große europäische Fluggesellschaft in Frage gestellt. Die niederländische KLM durfte nach Ansicht der Richter in Luxemburg nicht von den milliardenschweren Hilfen profitieren, die die EU-Kommission zuvor genehmigt hatte. Für die irische Billigfluggesellschaft Ryanair bedeutet dies einen Triumph in ihrer fortlaufenden juristischen Auseinandersetzung gegen staatliche Unterstützung der Konkurrenz in der Luftfahrtbranche.

Die Entscheidung gegen das 3,4 Milliarden Euro schwere Rettungspaket für KLM verdeutlicht, dass auch Notfallhilfen in Zeiten der Corona-Pandemie nicht ohne Weiteres abgesegnet werden dürfen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich grünes Licht für Darlehen und staatliche Garantien für KLM gegeben, doch diese Erlaubnis wurde nun vom Gericht der EU annulliert. Somit wird die Kommission erneut gefordert, ihre Beihilfeentscheidung zu überarbeiten.

Den Kern des Urteils bildet die Einschätzung der Richter, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung die potenzielle Begünstigung der Muttergesellschaft Air France-KLM sowie der Schwesterfluggesellschaft Air France nicht hinreichend berücksichtigt habe. Beide Unternehmen könnten, so die Auffassung des Gerichtes, zumindest indirekt von dem Rettungspaket profitieren, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.

Die Richtlinien für staatliche Beihilfen waren von der EU während der Pandemie zwar gelockert worden, doch bleibt die Prüfpflicht der Kommission bestehen, um den fairen Wettbewerb innerhalb der EU zu gewährleisten. Ryanair, das gegen eine Anzahl an staatlichen Beihilfen bei europäischen Fluggesellschaften vorgeht, hatte bereits zuvor einen Etappensieg gegen die Staatshilfen für Lufthansa errungen. Obgleich dieser Fall noch vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, zeichnet sich ab, dass länderspezifische staatliche Unterstützungen zunehmend als nicht konform mit den EU-Wettbewerbsregeln bewertet werden.

Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es dazu führen, dass die gewährten Beihilfen von den entsprechenden Staaten zurückgefordert werden müssen. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus, da gegen das aktuelle Urteil noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden können.