27. Juli, 2024

Politik

EU beschließt Bargeldobergrenze und verstärkt Maßnahmen gegen Geldwäsche

EU beschließt Bargeldobergrenze und verstärkt Maßnahmen gegen Geldwäsche

Die Europäische Union hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Künftig gilt eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen. Dies wurde von den Mitgliedsstaaten in Brüssel beschlossen, begleitet von einer Reihe von neuen Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Bestimmungen werden in drei Jahren in Kraft treten, wobei Transaktionen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich agieren, von dieser Regelung ausgenommen sind. Auch können die Mitgliedsstaaten niedrigere Höchstgrenzen festlegen.

In Deutschland existierte bisher keine konkrete Bargeldobergrenze. Jedoch müssen Zahlungen über 10.000 Euro mit einem Identitätsnachweis und einem Herkunftsnachweis des Geldes belegt werden. Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Die erweiterten Vorschriften stärken auch die Kompetenzen der Finanzermittlungsstellen, in Deutschland dem Zoll, um verdächtige Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu analysieren, aufzuklären sowie bei Bedarf Transaktionen zu blockieren. Zukünftig sind neben Banken und Casinos auch Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten verpflichtet, ab bestimmten Summen ihre Kunden zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Darüber hinaus werden unter bestimmten Bedingungen auch Profifußballvereine und -agenten in die Pflicht genommen, Transaktionen zu überwachen.

Zur Überwachung der neuen Vorschriften wird in Frankfurt die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA) errichtet. Diese neue Behörde nimmt Mitte nächsten Jahres ihren Betrieb auf und hat die Aufgabe, nationale Aufsichtsbehörden zu koordinieren und zu unterstützen. Frankfurt konnte sich als Standort gegen acht andere europäische Metropolen durchsetzen.

Letzten Monat hatte das EU-Parlament den Weg für diese neuen Maßnahmen geebnet. Nun bedarf es nur noch der Veröffentlichung der Gesetzestexte im Amtsblatt der EU, damit diese in Kraft treten können.