Erschließungsvertrag
Erschließungsvertrag - Definition und Bedeutung
Der Erschließungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einer kommunalen Behörde und einem Bauträger oder Investor, der die Erschließung eines Baugebietes regelt. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Leistungen der Erschließung festgelegt, wie beispielsweise der Bau und die Instandhaltung von Straßen, Gehwegen, Kanalisation, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Gas sowie die Abfallentsorgung.
Der Erschließungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung. Er legt die Bedingungen und Pflichten des Investors fest und stellt sicher, dass die Erschließung den städtebaulichen Vorgaben entspricht. Damit dient der Erschließungsvertrag dem öffentlichen Interesse, die bauliche Infrastruktur unter Berücksichtigung der Stadtplanung zu entwickeln.
Im Erschließungsvertrag werden auch die Kosten der Erschließung geregelt. Die Kosten können entweder vom Investor allein getragen oder zwischen der Kommune und dem Investor aufgeteilt werden. Hierbei sind die genauen Kostenverteilungsregeln sowie die Zahlungsmodalitäten festgelegt.
Zudem regelt der Erschließungsvertrag die Übergabe des erschlossenen Gebietes an die Kommune. Hierbei werden auch eventuelle Verpflichtungen des Investors zur Wiederherstellung oder Rekultivierung des Gebietes nach Abschluss der Baumaßnahmen festgehalten.
Das Zustandekommen eines Erschließungsvertrages erfolgt in der Regel im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens. Der Vertrag wird zwischen der Kommune als Erschließungsträger und dem Investor als Erschließungspflichtigem abgeschlossen.
Zusammenfassend stellt der Erschließungsvertrag einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Erschließung und städtebauliche Entwicklung von Baugebieten dar. Er garantiert die ordnungsgemäße Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen und sichert somit das reibungslose Funktionieren der Infrastruktur. Darüber hinaus sorgt er für eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Investor und Kommune.
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