12. Oktober, 2024

Grün

Erleichterungen für Balkonkraftwerke – Neue Gesetzesänderungen beschlossen

Erleichterungen für Balkonkraftwerke – Neue Gesetzesänderungen beschlossen

Die Installation von Balkonkraftwerken soll für Mieter und Wohnungseigentümer künftig deutlich einfacher werden. Der Bundesrat hat jüngst Gesetzesänderungen gebilligt, die zuvor vom Bundestag verabschiedet wurden. Diese Maßnahmen reagieren auf den wachsenden Trend zur Nutzung kleinerer Solaranlagen auf Balkonen.

Im Mittelpunkt der Änderungen stehen das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht. Künftig werden die sogenannten Steckersolargeräte als bauliche Veränderung anerkannt, auf deren Genehmigung Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Eigentümer und Vermieter sind nun verpflichtet, solche Anfragen zu genehmigen, es sei denn, sie können triftige Gründe für eine Ablehnung vorlegen.

Darüber hinaus bringt die Gesetzesnovelle Erleichterungen für Wohnungseigentümerversammlungen. Diese können nun regelmäßiger per Videokonferenz abgehalten werden. Eine Dreiviertel-Mehrheit der Eigentümer ist ausreichend, um ein rein virtuelles Treffen zu beschließen. Das bislang bestehende Vetorecht einzelner Eigentümer wird damit abgeschafft.