27. Juli, 2024

Politik

Entscheidungsstau in Brandenburg: Polizei schuldet Gericht noch Protestcamp-Argumente

Entscheidungsstau in Brandenburg: Polizei schuldet Gericht noch Protestcamp-Argumente

Im Konfliktfeld zwischen Demonstrationsrecht und Sicherheitsbedenken scheint sich in Brandenburg ein juristischer Zwiespalt zu verhärten. Trotz der offiziellen Beschwerde der Brandenburger Polizei gegen ein Gerichtsurteil zum Bestehen eines Protestcamps gegen Tesla nahe der Gigafactory in Grünheide, steht die nötige Begründung noch aus. Dies teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zwei Wochen nach Bekanntmachung der Beschwerde durch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen mit.

Innerhalb eines Monats hat die Polizei nun die Aufgabe, ihre Einsprüche zu substantiieren, welche sie initial gegenüber der Versammlungsbehörde aufgrund von Sicherheitsbedenken erhoben hatte. Diese Forderung entbehrt nicht der Dringlichkeit, da die Frist weiterhin läuft. Die an das Detail gebundene Aufforderung an die zuständigen Behörden, von Umweltministerium bis Forstbehörde, liegt darin, die befürchteten Risiken des Protestcamps präziser zu definieren und darzulegen. Hierzu ist der Prozess indes noch im Gange, wie aus dem Innenministerium verlautet wurde.

Die Beschwerde bezieht sich speziell auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam. Dieses hatte zuvor die von der Polizei auferlegten Bedingungen für das Lager, das sich mit Baumhäusern im Staatswald etabliert hatte, für ungültig erklärt. Begründet wurde diese Entscheidung mit mangelhafter Argumentation der Polizei hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Maßnahmen und einer unzureichenden Würdigung der Schutzbedürftigkeit des Protests. Besagte Auflagen hatten unter anderem den Abbau der Baumhäuser zur Gefahrenabwehr vorgesehen.

Die Rolle der Versammlungsbehörde, und damit ein Kernpunkt des Disputs, besteht darin, einerseits das Recht auf Versammlungsfreiheit zu sichern und andererseits die öffentliche Sicherheit nicht zu kompromittieren. Letzteres hat zu der Einlegung der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geführt. Im Ergebnis des juristischen Tauziehens hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Protestierenden stattgegeben, wodurch die Baumhäuser vorerst geduldet werden.