03. Dezember, 2025

Pharma

Entscheidungsaufschub im Astrazeneca-Verfahren: Oberlandesgericht Bamberg erwartet Urteil des Bundesgerichtshofs

In der Rechtsangelegenheit zwischen einer Impfbeschädigten aus Oberfranken und dem britischen Pharmaunternehmen Astrazeneca hat das Oberlandesgericht Bamberg die Verkündung seiner Entscheidung auf Ende Januar des kommenden Jahres vertagt. Der ursprünglich für Dezember anberaumte Termin wurde aufgrund eines noch laufenden Revisionsverfahrens am Bundesgerichtshof verschoben. Dieses Verfahren wird voraussichtlich wesentliche rechtliche Fragen klären, die für den Ausgang des Falles von entscheidender Bedeutung sind.

Die Klägerin, eine 35-jährige Bewohnerin der Stadt Hof, fordert erhebliche Entschädigungen von Astrazeneca. Sie begehrt ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro sowie 17.200 Euro für entgangene Arbeitsleistungen. Zusätzlich stellt sie Ansprüche auf bis zu 600.000 Euro zur Abdeckung zukünftiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Ihr Leiden begann nach der Verabreichung des Impfstoffs "Vaxzevria" im März 2021, als sie eine schwerwiegende Darmvenenthrombose erlitt. In der Folge fiel sie ins Koma und musste sich einem chirurgischen Eingriff am Darm unterziehen. Der Rechtsvertreter der Klägerin argumentiert, dass diese gravierenden gesundheitlichen Folgen direkt auf den Impfstoff zurückzuführen seien und somit als Impfschaden einzustufen sind.

Das Landgericht Hof lehnte die Klage im Januar 2023 zunächst ab und stellte weder einen Produktfehler noch einen Informationsmangel im Zusammenhang mit dem Impfstoff fest. Aufgrund dieser Erstinstanz-Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein, sodass der Fall seit Juli 2023 vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelt wird. Die bevorstehende Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle und die rechtliche Einordnung von Impffolgen haben.