27. Juli, 2024

Wirtschaft

Entlastung für Studierende: KfW senkt Kreditzinsen deutlich

Entlastung für Studierende: KfW senkt Kreditzinsen deutlich

Eine erfreuliche Nachricht erreicht Studierende zum Beginn des neuen Quartals: Die KfW-Bankengruppe hat bekanntgegeben, dass sie den Zinssatz für den KfW-Studienkredit herabsenkt. Demnach sinken die effektiven Jahreszinsen für neu abgeschlossene Verträge von bislang 9,01 Prozent auf nunmehr 7,51 Prozent. Dieser substanzielle Rückgang ist auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen: Einerseits ist der Referenzzinssatz gefallen, andererseits konnten durch die Digitalisierung der Bearbeitungs- und Antragsprozesse interne Kosten eingespart werden. Die Förderbank möchte diesen Kostenvorteil unmittelbar an die Kreditnehmenden weitergeben, denn ihr primäres Ziel mit dem Studienkredit ist nicht die Profitgenerierung, sondern eine kostendeckende Unterstützung für Studierende.

Die Höhe des Zinssatzes für bereits bestehende Studienkredite richtet sich individuell nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Doch es kommt für alle Kreditnehmenden zur guten Nachricht: Unabhängig vom Vertragsbeginn profitiert jeder von der Reduktion des Referenzzinses. Die Berechnung der Zinsen findet halbjährig statt, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober.

Die Anpassungen sind eine unmittelbare Reaktion auf gesamteuropäische Entwicklungen. So hatten die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB), initiiert zur Bekämpfung der zuvor ansteigenden Inflation, zuvor zu einer deutlichen Verteuerung des Studienkredits geführt – eine direkte Konsequenz aus dem Russland-Ukraine-Konflikt. Mittlerweile sind die Inflationsraten rückläufig, und es wird mit einer Zinssenkung durch die EZB im Sommer gerechnet.

Seit 2006 wird der Studienkredit von der KfW aus eigenen Mitteln finanziert, ohne Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, wobei die Förderbank darauf abzielt, ohne Gewinnerzielung zu operieren, aber kostendeckend zu arbeiten. Der Kredit dient der Abdeckung von Lebenshaltungskosten, die nicht über Bafög, familiäre Unterstützung oder Nebentätigkeiten finanziert werden können.

Die KfW ermöglicht dabei eine monatliche maximale Förderung von 650 Euro für bis zu 14 Semester und stellt somit bis zu 54.600 Euro zur Verfügung. Nach der letzten Auszahlung tritt eine Karenzzeit von 18 Monaten in Kraft, gefolgt von der Phase der Rückzahlung, für die bis zu 25 Jahre eingeplant werden können.