22. Oktober, 2024

Wirtschaft

Elementarschadenversicherung: Buschmann setzt auf Angebot statt Pflicht

Elementarschadenversicherung: Buschmann setzt auf Angebot statt Pflicht

Bundesjustizminister Marco Buschmann bleibt bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung. Anstatt einer Pflichtversicherung plädiert der FDP-Politiker für eine Angebotspflicht durch die Versicherer. Jede Person sollte die Möglichkeit haben, eine Versicherung gegen Hochwasserschäden und andere Elementarschäden abzuschließen, betonte Buschmann in Berlin. Bei Altverträgen könnte dies durch eine entsprechende Aufstockung geschehen, während in Neuanträgen eine Elementarschadenversicherung enthalten sein sollte, die jedoch abwählbar ist. Diese Maßnahmen sollen schnell zur Erhöhung der Abdeckungsquote beitragen.

Buschmann warnt jedoch vor den Folgen einer Versicherungspflicht. Für manche Menschen könnten die hohen Prämien bedeuten, dass sie ihr Elternhaus aufgeben müssten. Auch Mieter könnten durch höhere Nebenkosten belastet werden. Argumente, dass eine Pflichtversicherung zu niedrigeren Prämien für alle führen würde, wies der Justizminister zurück, da die Prämien risikobasiert berechnet werden und somit stark vom jeweiligen Standort abhängen.

Der jüngste Druck seitens der Länder auf die Bundesregierung, eine verpflichtende Elementarschadenversicherung einzuführen, hat sich nach den jüngsten Extremwetterereignissen und Großschadenslagen verstärkt. Der Bundesrat forderte in einem Entschließungsantrag eine flächendeckende Umsetzung dieser Versicherung, um die betroffenen Bürger finanziell abzusichern und zugleich die Steuerzahler zu entlasten. Das Thema wird auch bei einem bevorstehenden Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz behandelt.

Unterstützung für Buschmanns Vorschlag kam vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärte, dass die Angebotspflicht einer Pflichtversicherung oder einem teilstaatlichen System wie in Frankreich vorzuziehen sei. Dies entspreche der risikobasierten Logik der Versicherungsprämien. Allerdings kritisierte er den fehlenden Fortschritt bei Prävention und Klimafolgen-Anpassung sowie den Aspekt der Risikoteilung.

Trotz steigender Risiken durch den Klimawandel ist bundesweit nur etwa jedes zweite Haus gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneedruck versichert. Seit einem Jahr drängen die Länder die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung für eine Pflichtversicherung, doch eine einheitliche Lösung steht noch aus.