Nach der kürzlich erzielten Einigung bezüglich der Krankenkassenbeiträge hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach einen eindringlichen Appell an den Bund und die Länder gerichtet, sich für eine nachhaltige Stabilisierung der Gesundheitskosten einzusetzen. Die CSU-Politikerin erklärt, dass der am Freitag erzielte Kompromiss eine solide Grundlage für die bevorstehenden Beratungen in der Finanzkommission Gesundheit des Bundesgesundheitsministeriums bilde. Ministerin Gerlach hebt hervor, dass es keine Denkverbote geben dürfe und dass Bayern auf ein zukunftssicheres Konzept drängt, welches die finanzielle Belastung fair über alle Generationen verteilt.
Darüber hinaus betont sie, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD in der Verantwortung steht, sich flexibel zu zeigen. Eine sofortige Entlastung der Krankenkassen und Beitragszahler sei von größter Wichtigkeit. Um die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, sollte der Bund sogenannte versicherungsfremde Leistungen ausreichend aus Steuermitteln finanzieren. Diese Maßnahme könnte jährlich zweistellige Milliardenbeträge für die gesetzlichen Krankenkassen freisetzen.
Bayerns Gesundheitsministerin warnt vor weiteren Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge. Zwar sei der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss gefunden wurde, als positiv zu bewerten, dennoch dürften langfristig keine einseitigen Belastungen zulasten der Krankenhäuser erfolgen. Angesichts geplanter empfindlicher Kürzungen bei der Krankenhausfinanzierung für das Jahr 2026, müsse sichergestellt werden, dass diese nicht zu einer dauerhaften Benachteiligung führen.
In einem engen zeitlichen Rahmen haben Bundestag und Bundesrat dem Sparpaket zugestimmt, das durch eine Kostenbremse bei Kliniken Einsparungen in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro ermöglichen soll. Diese Entscheidung trägt zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr bei, obwohl einige Kassen bereits angekündigt haben, höhere Zusatzbeiträge zu erheben. Die aktuelle Vereinbarung impliziert eine einmalige Begrenzung der Klinikvergütungen im Jahr 2026, ohne jedoch eine Verringerung der finanziellen Basis für die darauffolgenden Jahre zu riskieren.